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Private Fahndung auf Facebook ist für die Polizei ein "Graubereich".

Foto: APA/techt

Ein Fahndungsersuchen, das eine Polizistin in Oberösterreich auf ihrer privaten Facebook-Seite während der Dienstzeit veröffentlicht hat, könnte dienstrechtliche Konsequenzen haben. Soziale Netzwerke für Fahndungen seien ein "Graubereich", sagte David Furtner, Leiter der Polizeipressestelle in Linz, gegenüber der "Kronen Zeitung".

Facebook auf Polizeicomputern gesperrt

Die Beamtin hatte das bereits offiziell veröffentlichte Fahndungsersuchen nach einem 16-jährigen Burschen in der Dienstzeit auf Facebook gepostet. Zwei Tage später meldete sich ein Sanitäter bei ihr und teilte ihr mit, dass er den Vermissten verletzt ins LKH Kirchdorf gebracht habe.

Facebook sei jedoch auf Polizeicomputern gesperrt, das private Engagement der Beamtin in der Dienstzeit sei sowohl wegen des Datenschutzes als auch des Dienstrechts "heikel", wird David Furtner zitiert. Grundsätzlich sei Facebook an Polizeicomputern gesperrt, nur auf rund 150 Dienstcomputern sei es freigeschaltet, so Furtner.

Zivilcourage

Diese 150 Beamten seien für verdecktes Ermitteln im Netz ausreichend. An Konsequenzen für die Polizistin glaube er "eher nicht", da sie nur den öffentlichen Fahndungsaufruf privat unterstützt habe, so Furtner.

Soziale Netzwerke für Fahndungen zu nutzen sei ein "Graubereich", so David Furtner, Leiter der Pressestelle in Linz. Auf Polizeicomputern sei Facebook gesperrt, lediglich rund 150 Dienst-PC seien dafür freigeschaltet. Ohne die Hilfe der Polizistin wäre die Suche nach dem 16-Jährigen jedoch nicht so rasch beendet gewesen, so die Landespolizeidirektion.

Nur geteilt

Als "heikel" sei im Zusammenhang mit der Weitergabe von Informationen in sozialen Netzwerken die Abgrenzung zur Amtsverschwiegenheit zu verstehen, da Beamte keinerlei Daten oder Informationen an Dritte bekannt geben dürfen, die sie ausschließlich im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit wahrgenommen oder in Erfahrung gebracht haben.

Im konkreten Fall sei das Fahndungsersuchen jedoch bereits veröffentlicht gewesen, die Polizistin habe es auf Facebook lediglich "geteilt", so die Landespolizeidirektion, die ihrer Kollegin für ihren persönlichen Einsatz Dank aussprach. (APA, 29.12.2013)