New York/Stuttgart - Die deutschen Konzerne Daimler und Rheinmetall können einem US-Gericht zufolge nicht für Übergriffe des früheren Apartheid-Regimes in Südafrika haftbar gemacht werden. Eine Bezirksrichterin in New York wies am Donnerstag eine Klage als nicht ausreichend begründet zurück. Überraschend tat sie dies zunächst aber nicht bei ähnlichen Vorwürfen gegen die US-Konzerne Ford und IBM.

Die Kläger - zumeist Südafrikaner - hatten argumentiert, sie oder ihre Angehörigen hätten jahrzehntelang unter dem bis 1994 bestehenden, rassistischen Apartheid-Regime gelitten, etwa durch Folter oder sonstige Verbrechen. Daimler, Ford, IBM und der Rüstungskonzern Rheinmetall hätten die Aktivitäten der damaligen Regierung durch den Verkauf von etwa Computern oder Autos erleichtert, so der Vorwurf.

Die Kläger konnten wegen einer Besonderheit der US-Gesetze vor dem US-Bezirksgericht klagen: Der "Alien Tort Statue" ermöglicht ausländischen Bürgern den Gang vor US-Gerichte, wenn sie internationales Recht verletzt sehen. (APA/Reuters, 26.12.2013)