Mietzinsobergrenzen oder auch nur eine Limitierung der Zuschläge zu den Richtwertmieten finden sich im Regierungsprogramm zwar nicht, doch Mieter könnten etwa durch den Wegfall der Mietvertragsgebühr oder eine Reform des Betriebskostenkatalogs entlastet werden.

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Wien - Ein Prozent der dreifachen Jahresbruttomiete - so lautet die Rechnung für die Mietvertragsgebühr, die beim Abschluss eines schriftlichen Mietvertrags fällig wird. Mieterschützer klagen seit langem, dass dieser Gebühr keinerlei Leistung des Staates gegenübersteht. Die Abschaffung war sogar schon einmal geplant - und zwar im Regierungsprogramm 2007. Wegen der baldigen Neuwahlen kam es nicht dazu. Im Regierungsprogramm 2008 bis 2013 war sie kein Thema mehr.

Im neuen Regierungsprogramm steht sie wieder drin, allerdings mit Einschränkungen: "Entfall der Mietvertragsgebühr zumindest für unter 35-Jährige bei erstmaligem Mietvertragsabschluss zwecks Hauptwohnsitzbegründung". Das kleine Wörtchen "zumindest" gibt Mietervertretern die Hoffnung, dass sie vielleicht noch zur Gänze verschwinden wird. Das könnte etwa dann passieren, wenn sich die altersmäßige Beschränkung auf unter 35-Jährige - eine Idee der Jungen Volkspartei aus dem Vorwahlkampf - als technisch zu kompliziert herausstellt.

"Nicht an Leistungsfähigkeit geknüpft"

Grundsätzlich, sagt Verfassungsrechtler Heinz Mayer, sei eine solche "besondere Begünstigung" für eine bestimmte Personengruppe zwar durchaus möglich, "ein Problem könnte aber sein, dass diese nicht an die finanzielle Leistungsfähigkeit geknüpft ist. Man müsste die Begünstigung also beispielsweise damit begründen, dass junge Leute generell finanziell nicht leistungsfähig sind", sagt Mayer zum STANDARD. Die Mietvertragsgebühr ist jedenfalls Sache des Finanzministers.

Der neue Justizminister Wolfgang Brandstetter soll ein "möglichst einheitliches" Mietrecht erarbeiten - mit klaren Regelungen zu Erhaltungs- und Wartungspflichten und "einfacher und transparenter Mietzinsbildung". Details dazu gibt es noch nicht. Mietzinsobergrenzen oder auch nur eine Limitierung der Zuschläge zu den Richtwertmieten finden sich im Regierungsprogramm jedenfalls nicht explizit. Dafür ist immerhin der Fortbestand der Reform-Gruppe im Justizministerium im Arbeitsübereinkommen geregelt. Sie trifft sich im Jänner wieder.

Mehr Schlichtungsstellen

Die zunehmenden Befristungen bei Mietverträgen werden ebenfalls thematisiert, hier soll eine verpflichtende "Warnpflicht des Vermieters vor Vertragsablauf" zumindest geprüft werden. "Wünschenswert wäre, dass ein befristeter Mietvertrag automatisch in einen unbefristeten verwandelt wird, wenn der Vermieter den Mieter nicht drei Monate vor Ablauf warnt", sagt Mietervereinigungs-Präsident Georg Niedermühlbichler. Weitere für ihn positive Vorhaben der neuen SPÖ-ÖVP-Koalition sind die bezirksübergreifende Ausweitung der Schlichtungsstellen und die Reform des Betriebskostenkatalogs. (Martin Putschögl, DER STANDARD, 21.12.2013)