Abmahnungen sind unter Anwaltskanzleien nicht beliebt, laut Anwalt Thomas Urmann unter anderem wegen der Reaktionen.

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Die deutsche Kanzlei Urmann + Collegen ist durch die Abmahnungen tausender Telekom-Kunden selbst ins Visier von Ermittlungen geraten. Den Nutzern wird vorgeworfen, illegal hochgeladene Pornofilme auf Redtube angesehen zu haben. Der Fall wird auf mehreren Ebenen kritisiert: einerseits ist unklar, wie die IP-Adressen der Nutzer ermittelt wurden, andererseits wird in Frage gestellt, ob das Ansehen eines Streams schon eine Urheberverletzung darstellt. Im Interview mit Zeit Online sagt Anwalt Thomas Urmann, dass die Kanzlei Hunderte Drohanrufe deswegen bekomme.

Aufgabe des Staates

Eigentlich seien Abmahnungen Sache des Staates, findet Urmann, "immerhin ist der Urhebergesetz strafbewehrt". Weil es jedoch zu viel Arbeit sei, würde keine Staatsanwaltschaft diese Aufgabe übernehmen wollen. Aber auch unter den Kanzleien finden sich nur wenige, die Abmahnungs-Aufträge übernehmen wollen. Es sei zwar ein logistischer Aufwand, aber darin sieht Urmann nicht das ursächliche Problem. "Sie müssen allerdings die ganzen Reaktionen verarbeiten, die dann zurückkommen."

Drohanrufe

Gegen die Kanzlei würden "stets viele Strafanzeigen gestellt und wir bekommen Hunderte von Drohanrufen, aber ich habe deswegen keine Angst", so der Anwalt. Ob die IP-Adressen legal oder illegal beschafft wurden, könne der Kanzlei letztendlich auch egal sein, da alle Fälle vom Landgericht Köln geprüft worden seien. Hier müsse man dem Gericht vertrauen.

Urheberrechtsreform nötig

Urmann meint allerdings auch, dass es so nicht weitergehen kann. Das Recht sei veraltet. Es müsse einen gesellschaftlichen Konsens geben, was man darf und was nicht. "Wir müssen klären, wie Rechteinhaber zu entlohnen sind, welche Rechte sie haben. Und dann müssen wir uns überlegen, wie wir ein solches Modell durchsetzen können." (red, derStandard.at, 19.12.2013)