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Das ist ein Detektiv. Er sieht ein wenig anders aus, darf aber nicht mehr und nicht weniger wie jeder normale Bürger.

Im Nachhinein gesehen, stellte sich eines der Detektivteams wohl reichlich patschert an. Anstelle der zu observierenden Dame, heftete es sich kurzzeitig an die Fersen einer anderen. Auftraggeber Palmers hatte den "begründeten Verdacht", dass die Mitarbeiterin im Krankenstand außer Haus gehen würde, was sich letztendlich durch die Überwachung auch bestätigte. Kurz darauf wird die Angestellte fristlos entlassen. Selbiges Schicksal widerfuhr wenig später einer zweiten Mitarbeiterin. Die Detektive ertappten sie in einer Einkaufsstraße und in einem Kaffeehaus. Beide Frauen hatten keine Bettruhe vom Arzt verordnet bekommen. Palmers bestätigte die Überwachung, die Arbeiterkammer (AK) klagte. In ersterem Fall erfolgreich: Der ehemaligen Mitarbeiterin werden alle Ansprüche in Höhe von 26.000 Euro ausbezahlt, der zweite Fall ist noch anhängig.

"Die Betroffenen haben nichts getan, was dem Gesundungsprozess abträglich gewesen wäre", so AK-Expertin Karmen Riedl auf Anfrage. Ist Mitarbeiterüberwachung die neue Masche von Palmers? Nein, heißt es aus dem Konzern. Man wolle sich zum laufenden Verfahren zwar nicht äußern, sehe das Kernproblem aber gänzlich woanders: "Eine fristlose Entlassung ist für niemanden ein Spaß - weder für den Arbeitnehmer, noch für den Arbeitgeber", so Unternehmenssprecherin Gudrun Liska. Es gehe grundsätzlich um Missbrauch des Krankenstandes: "Wie gehen nur in absoluten Ausnahmefällen und begründeten Verdachtsfällen der Sache nach. Davon gab es in den letzten fünf Jahren bei 700 Mitarbeitern vier. Drei davon haben sich bestätigt."

Kaffeehausbesuch für Mobbingopfer

Dass Mitarbeiter im Krankenstand observiert werden, zieht sich durch fast alle Branchen. Die Hochzeit endete vor ungefähr zehn Jahren, so Armin Häfele, Bundesvorsitzender der Berufsdetektive in der WKÖ. Seitdem sei die Nachfrage gefühlsmäßig rückläufig. Grund dafür seien die heutigen Gesetze, wonach Angestellte weder Ausgehzeiten noch den Grund der Erkrankung angeben müssten. Dass ein Unternehmen durch Mitarbeiter-Überwachung auch ordentlich danebenhauen kann, weiß Häfele, selbst seit über 35 Jahren selbstständiger Detektiv, aus Erfahrung: "Eine Frau reist im Krankenstand nach Teneriffa. Wie sich herausstellte, war das für ihren Gesundungsprozess nötig. Ein Mobbingopfer geht ins Kaffeehaus – tachiniert aber nicht, sondern tut dies auf ausdrückliches Anraten seines Arztes, um sich zu entspannen."

Rechtlich gesehen darf ein Detektiv nicht mehr und nicht weniger als jeder normale Bürger. Er darf fotografieren, darf das Bildmaterial aber nicht veröffentlichen. Empfänger ist ausschließlich der Auftraggeber. "Voraussetzung ist in jedem Fall ein berechtigter Anlass", so Häfele. So haben beispielsweise Mitarbeiter, die ihren Chef ausspionieren lassen wollen, um ihn loszuwerden, keine Chance.

Sichtweise des Betrachters

Strittig bleibt das Thema Nachschnüffeln allemal. Unrecht und Ungerechtigkeit liegen wie so oft in der Sicht des Betrachters. In einem Fall aus dem Jahr 2012 übernahm Facebook quasi die Rolle des Detektivs. Sichtweise 1: N. (Name der Redaktion bekannt), die sich im Zuge der aktuellen Ereignisse meldete, arbeitete fünfeinhalb Jahre bei Palmers. Nach gut zwei Jahren bei dem Wäschekonzern stieg sie zur Designerin auf. Ende des Jahres fällt die einzige Kollegin in der Abteilung für einige Wochen aus. Danach  lässt sich N. für insgesamt vier Tage krankschreiben, besucht aber in dieser Zeit eine Abendveranstaltung. Ohne ihr Wissen wird sie dabei auf Facebook markiert. Nicht lange, und die Personalabteilung bei Palmers bekommt davon Wind. Es folgt die fristlose Entlassung. "Ich habe mich gefühlt, wie eine Verbrecherin", so N. zu derStandard.at. "Zuerst hielt mir die Personalabteilungschefin das  ausgedruckte Foto vors Gesicht. Man überprüfte, ob ich bei der Veranstaltung war, danach hieß es zusammenpacken, Schlüssel, Kundenkarte und Ähnliches abgeben. Zuletzt eskortierten mich zwei Mitarbeiter vor das Haus. Das war's."

Sichtweise 2: Stimmt so nicht - Konzern-Sprecherin Liska widerspricht dieser Version vehement. Vielmehr führte eine Verkettung verschiedener Umstände zu der Entlassung. Zum einen habe sich N. bereits am ersten Tag ihres Krankenstandes über Facebook für die Veranstaltung angemeldet. Später soll sie bestritten haben, dass besagtes Foto während der Veranstaltung entstanden war, was der Fotograf widerlegte. Auch soll N. einen Besuch bei einem Arzt angegeben haben, der auf Nachfrage des Wäschekonzerns just zu dieser Zeit auf Urlaub war. "Wir wollen weder bestehende noch ehemalige Mitarbeiter denunzieren. Doch wie kommen ehrliche Mitarbeiter dazu, zu arbeiten, während andere krankfeiern?" Zudem hätte selbst die AKNÖ schriftlich bestätigt, dass im Fall N. "berechtigte Gründe für eine Entlassung" (Schreiben liegt der Redaktion vor) bestanden hätten. Drei Monate später, hier decken sich die Aussagen von Palmers und N., wurde der Designerin die noch ausstehende aliquote Weihnachtsremuneration gutgeschrieben.

Soziale Netzwerke als Falle

AK-Expertin Riedl warnt unterdessen vor dem sorglosen Umgang mit sozialen Netzwerken. Und zur Art des Hinauskomplementierens von N.: "Die Vorgehensweise des Unternehmens ist legitim. Die Demütigung und die Bloßstellung vor den Mitarbeitern ist eine andere Sache."

Für die Arbeiterkammer sind diese Fälle bislang Einzelfälle. Ob sich für ein Unternehmen der Aufwand mit Detektiven rentiert? Deren Arbeit wird nach Stunden und Kilometergeld abgerechnet und kostet je nach Detektei und Bundesland zwischen 15 und 90 Euro. Riedl: "Die Überwachung kommt vermutlich günstiger als Abfertigungen in Höhe von Sechs-Monatsentgelten." Zusatz: "Vermutlich sogar um einiges günstiger, wenn man so ungeschickte Detektive beauftragt, wie man es bei Palmers gesehen hat."

Was N. betrifft, so hat die Designerin mit ihrer Vergangenheit bei Palmers abgeschlossen. Sie arbeitet mittlerweile an ihrem eigenen Label. Anfang nächsten Jahres geht sie nach New York. (ch, derStandard.at, 13.12.2013)