Wien - Die gegenseitigen Anzeigen der Parteien wegen mutmaßlicher Verstöße gegen die Vorschriften zur Parteien- und Wahlkampffinanzierung dürften keine Verwaltungsstrafverfahren nach sich ziehen. Zumindest bei SPÖ, FPÖ und den Grünen hatten die Anzeigen keine Konsequenzen, die übrigen Fraktionen hatten bisher noch keine Informationen bzw. war noch keine Auskunft zu erhalten.

Die Grünen hatten bereits am Wochenende via Aussendung kundgetan, dass der Parteientransparenzsenat ihnen "vollkommen korrektes" Handeln attestiert habe. Die Partei machte die Entscheidung des Senats auch öffentlich und auf ihrer Homepage abrufbar. "Der Parteientransparenzsenat hat uns in allen Punkten recht gegeben und damit die korrekte Wahlkampffinanzierung der Grünen in vollem Umfang bestätigt", betont Bundesgeschäftsführer Stefan Wallner.

SPÖ: Alle Verfahren eingestellt

Aus der SPÖ hieß es am Montag auf Nachfrage, der Entscheid des Senats sei bereits eingegangen - alle Verfahren gegen die SPÖ seien eingestellt, sagte Kommunikationschef Stefan Hirsch. Der Senat habe "keinen Grund" gesehen, ein Verfahren einzuleiten, in allen die SPÖ betreffenden Causen, sagte er.

Auch zur Plakatfinanzierung, die vor der Wahl für Aufregung gesorgt hatte, nahm der Senat laut SPÖ Stellung. Der SPÖ-Parlamentsklub hatte Plakate für den Nationalratswahlkampf finanziert, darauf folgte der Vorwurf einer verbotenen Sachspende an die Partei. Die SPÖ verteidigte damals zwar ihre Vorgangsweise, kündigte aber trotzdem an, alle Kosten für die Plakate durch die Partei zu übernehmen.

FPÖ: Kritik am Parteienfinanzierungsgesetz

In dieser Causa habe der Senat festgestellt, dass es sich um eine Sachspende handelte - "er sagt aber nicht, dass es unrechtmäßig ist - weil die Gesetzeslage unklar ist", so Hirsch. Denn das Gesetz regle nicht eindeutig, wie mit werblichen Sachspenden Dritter umzugehen ist.

Genau diesen Punkt kritisiert die FPÖ, laut deren Büro aufgrund dieser Unklarheit alle Anzeigen im Sand verlaufen seien. Daher kritisiert die FPÖ das Gesetz zur Parteienfinanzierung: Die nun vorliegenden Entscheide würden zeigen, dass es sich damals um einen "Gesetzespfusch par excellence" gehandelt habe. Der Parteientransparenzsenat habe festgestellt, dass das Gesetz derart unbestimmt sei, dass es keine taugliche Grundlage für eine Bestrafung darstelle. Klubdirektor Norbert Nemeth hielt darüber hinaus in einer Stellungnahme fest, dass "Spendenflüsse an die FPÖ nicht gegeben sind".

Auch keine Verfahren gegen Neos und ÖVP

Aus dem Team Stronach hieß es, bisher sei noch keine Entscheidung des Senats bei der Partei eingetroffen. Auch gegen ÖVP und NEOS hat der Parteientransparenzsenat nach den zahlreichen gegenseitigen Anzeigen der Parteien untereinander kein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet. Das erklärten Sprecher der beiden Parteien am Montagnachmittag.

Ein Sprecher der NEOS äußerte den Wunsch, dass der Senat seine Entscheidungen künftig offenlegen sollte. Gleiches verlangte auch der stellvertretende Grünen-Parteichef Werner Kogler: "Es braucht eine Nachverhandlung dieses Gesetzes." Außerdem forderte er die anderen Parteien dazu auf, die Entscheidungen des Senats ebenfalls zu veröffentlichen, um sie verifizieren zu können.

Der Parteientransparenzsenat selbst darf seine Entscheidungen über die Verhängung von Geldstrafen im Zusammenhang mit der Wahlkampffinanzierung der Parteien nicht veröffentlichen - das sieht die Regelung des Verwaltungsstrafgesetzes so vor. Das hatte der Vorsitzende des Senats, der frühere Präsident des Verfassungsgerichtshofes Ludwig Adamovich, bereits Anfang November erklärt. Die Parteien hatten sich rund um die Nationalratswahl gegenseitig mit Vorwürfen eingedeckt, der Senat musste in 17 Fällen klären, ob tatsächlich gegen die Vorschriften verstoßen wurde. (APA, 9.12.2013)