Rasinger spielt damit auf die unvollkommene Umsetzung des Corporate Governance-Kodex, der das Wohlverhalten von börsenotierten Gesellschaften regeln soll, an. Regel 69 des Kodex schreibt die Veröffentlichung der Aktiengeschäfte von Vorstand und Aufsichtsrat auf der Homepage des Unternehmens vor. Bisher haben erst drei heimische börsenotierte Unternehmen diese nicht verpflichtende Regel umgesetzt.
Die Umsetzung dieser Regelung wäre "das Mindeste" gewesen, so sei das eine "enttäuschende Vorstellung", stellt Rasinger fest. Das Aufsichtsrats-Präsidium habe versucht, ein Thema der Kapitalmarktkultur mit formaljuristischen Expertisen auf Basis unzureichender Gesetze zu lösen. "Die Anforderungen des Kapitalmarkts sind weiter als der Gesetzgeber", so Rasinger.