Wien - Als "Hornberger Schießen" bezeichnet Aktionärsschützer Wilhelm Rasinger in einer ersten Reaktion die Entscheidung des voestalpine-Aufsichtsrats, dass dieser dem Generaldirektor Franz Struzl "nur das Vertrauen ausspricht, ohne Maßnahmen zu setzen, die so etwas zukünftig verhindern."

Rasinger spielt damit auf die unvollkommene Umsetzung des Corporate Governance-Kodex, der das Wohlverhalten von börsenotierten Gesellschaften regeln soll, an. Regel 69 des Kodex schreibt die Veröffentlichung der Aktiengeschäfte von Vorstand und Aufsichtsrat auf der Homepage des Unternehmens vor. Bisher haben erst drei heimische börsenotierte Unternehmen diese nicht verpflichtende Regel umgesetzt.

Die Umsetzung dieser Regelung wäre "das Mindeste" gewesen, so sei das eine "enttäuschende Vorstellung", stellt Rasinger fest. Das Aufsichtsrats-Präsidium habe versucht, ein Thema der Kapitalmarktkultur mit formaljuristischen Expertisen auf Basis unzureichender Gesetze zu lösen. "Die Anforderungen des Kapitalmarkts sind weiter als der Gesetzgeber", so Rasinger.

Positiv an der ganzen Diskussion sei aber, dass die Öffentlichkeit für das Thema sensibilisiert worden sei, meint Rasinger abschließend.(APA)