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Eine ungewöhnliche Anfrage zur STANDARD-Aktion über die Methoden des ORF-Gebühreninfoservices (GIS) kommt von einem Leser via Internet: "Im Freien betriebene Rundfunkempfänger sind angeblich gebührenbefreit. Wie sieht es rechtlich aus, wenn ich den Tuner beim Fenster raushänge und die Boxen auf die Fensterbank stelle?"

"So einen Fall hatten wir schon", erzählt Christian Kopff vom GIS. "Der Wirt eines Heurigenbetriebs stellte sein Auto vor das Lokal und beschallte von dort aus den Keller." Und ersparte sich damit die Gebühren.

"Rein rechtstheoretisch an einen Endlosstreit"

In der konkreten Anfrage glaubt Kopff "rein rechtstheoretisch an einen Endlosstreit". Ganz abgesehen von einem sehr praktischen Problem: Was macht der/die Gewitzte, wenn es regnet? "In dem Moment, in dem Fernseher, Radio oder Boxen im Haus sind, wird die Gebühr fällig.

Anfragen wie diese will Kopff denn auch lieber im Kuriositätenkabinett wissen. Im Gegensatz zu jener von Leserin P., die sich von ständigen GIS-Briefen belästigt fühlt. P. hat seit über zehn Jahren keinen Fernseher mehr, bekommt aber regelmäßig Formulare, in denen sie ihre von Rundfunkgeräten freie Wohnung bestätigen soll. Was sie auch mehrmals tat.

Bei geschätzten zehn Prozent Schwarzsehern gingen Staat und ORF rund 80 Millionen Euro durch die Lappen, rechtfertigt die GIS ihre Hartnäckigkeit. Grundsätzlich wolle man aber informieren und nicht kontrollieren. Bei Frau P. "unter anderem mit einem Direktmail". Weil keine Antwort kam, setzte man nach. Trost für P.: Mit ihrer Anfrage an den STANDARD rug die GIS die Daten nach. Von nun an kann Ruhe einkehren. Fortsetzung demnächst. (Doris Priesching/DER STANDARD; Printausgabe, 9./10.8.2003)