Wien - Auf die neue Wiener Bauordnung müssen die Bauträger noch ein wenig warten. Die interne Begutachtungsfrist ist zu Ende, derzeit werden die von den Magistratsabteilungen erhobenen Einwände eingearbeitet. Die allermeisten Änderungswünsche seien aber formalrechtlicher Natur, sagt Wohnbaustadtrat Michael Ludwig (SPÖ). An der grundsätzlichen Ausrichtung, deren Eckpunkte Ludwig gemeinsam mit Grünen-Mandatar Christoph Chorherr Mitte August bekanntgab, werde sich nichts ändern, verspricht der Ressortchef.

Aus dem angepeilten Termin, an dem die Änderungen in Kraft treten sollten - "zum Jahreswechsel" -, wird jedenfalls dann nichts, wenn man darunter den 1. Jänner 2014 versteht. Chorherr spricht nun gegenüber dem STANDARD von einem "großzügig ausgelegten Jahreswechsel"; es seien inhaltliche Adaptierungen im Gange, die aber "in keiner Weise relevant" seien.

Weniger Stellplätze

Eine der wichtigsten Änderungen ist die neue Regelung bezüglich der Pkw-Stellplätze. Diese ist nicht in der Bauordnung, sondern im Garagengesetz geregelt, das aber gemeinsam mit der Bauordnung geändert wird. Künftig ist nicht mehr ein Stellplatz pro Wohnung, sondern pro 100 m² Wohnfläche vorgeschrieben. Darüber freuen sich nicht nur Bauträger, sondern auch der Verkehrsclub Österreich (VCÖ). Schließlich würden in Wien bereits 41 Prozent der Haushalte kein eigenes Auto besitzen, österreichweit ist es jeder fünfte Haushalt. "Trotzdem ist im Wohnbau die Errichtung mindestens eines Pkw-Stellplatzes verpflichtend vorgeschrieben", kritisiert VCÖ-Experte Markus Gansterer, was für ihn ganz klar "im Widerspruch zu dem sich ändernden Mobilitätsverhalten der Bevölkerung" steht.

Für neue Wohn- und Bürogebäude fordert der VCÖ überhaupt statt einer Stellplatzverpflichtung ein Mobilitätskonzept, "das den öffentlichen Verkehr und das Radfahren einbezieht". Städte wie Berlin, Basel oder Hamburg hätten die Pkw-Stellplatzpflicht bereits ganz abgeschafft.

Mehr Dachgeschoßausbauten

Neben der Möglichkeit zur befristeten Baulandwidmung, Erleichterungen beim Ein- bzw. Anbau von Aufzügen und Balkonen sowie einer Solarenergie-Verpflichtung bei Gewerbeobjekten halten Bauträger und Architekten insbesondere die geplanten Erleichterungen für den Dachgeschoßausbau für einen wesentlichen Fortschritt. Dachgeschoßausbauten für Wohnzwecke werden künftig nicht mehr als Zubau, sondern als "Änderung von Bauwerken" gelten, vorausgesetzt, die Wohnraumschaffung erfolgt lediglich durch "Aufklappung" des bestehenden Daches um 45 Grad. Dachausbauten sollten dann wieder leichter möglich sein. (Martin Putschögl, DER STANDARD, 2.11.2013)