Gurkenkrümmung, Kondomnormen oder die Bedeckung des Dekolletés – der EU sind schon viele Vorschriften eingefallen. Einiges verschwand, einiges blieb

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Wenn in Österreich oder einem anderen Mitgliedstaat "Brüssel" oder "die EU" kritisiert wird, ist meist die Europäische Kommission im Visier. Die Behörde mit ihren rund 22.000 Beamten gilt den Kritikern häufig als Inbegriff der Regulierungswut und der Bürokratie.

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Tatsächlich entstehen neue EU-Regulierungen jedoch nur in einem Zusammenspiel der Institutionen: Die EU-Kommission kann als einzige neue Gesetze vorschlagen. Ob die Vereinheitlichung der Führerscheine, das Verbot bestimmter gefährlicher Chemikalien in Kinderspielzeug oder die Dienstleistungsfreiheit - die Vorlagen für solche Bestimmungen kommen immer aus der Kommission. Rat und EU-Parlament können die Kommission auffordern, neue Vorschläge vorzulegen. Meistens mahlen die Mühlen aber langsam, und von Idee bis Umsetzung dauert es mitunter Jahre.

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Manches, was der Kommission so einfällt, erscheint mitunter absurd. "Schwarze Schafe" fliegen also wieder raus aus dem Normierungskatalog. Dennoch - vieles ist für Otto-Normalverbraucher schwer nachzuvollziehen. Im Folgenden eine kleine Auswahl.

 

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Jüngstes Beispiel: Die EU-Kommission hat beschlossen, dass Haushalte ab 2017 nur noch mit Staubsaugern gereinigt werden dürfen, die eine Leistung von 900 Watt nicht übersteigen.Da lohnt es sich vielleicht, auf die Straße zu gehen.

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Inzwischen sind Ökodesign-Standards unter anderem für Standby-Verluste, Netzteile, Kühlgeräte, TV-Geräte, Geschirrspüler und Wäschetrockner in Kraft getreten beziehungsweise kommen in nächster Zeit auf die EU Bürger zu.

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Keine andere EU-Verordnung wurde so oft zitiert, belächelt oder verteufelt wie die vor 25 Jahren erlassene "Gurkenkrümmungsverordnung". Eine Salatgurke der besten Güteklasse musste gut geformt sein und durfte eine maximale Krümmung von zehn Millimetern auf zehn Zentimeter nicht überschreiten. Zwar ist die Verordnung seit 2009 offiziell abgeschafft, doch bis heute unvergessen.

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Für Verwunderung sorgten auch die so genannten "Eurobananen": Laut der Verordnung mussten ab 1995 Bananen, die in die EU eingeführt werden, sowie innerhalb der EU produzierte Bananen eine Länge von mindestens 14 Zentimetern und eine Dicke von mindestens 27 Millimetern besitzen. Die Größentoleranz lag bei zehn Prozent. Zudem mussten sie unbeschädigt sein und keinen Pilzbefall aufweisen. Doch auch dieses Kapitel gehört mittlerweile der Vergangenheit an.

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2009 kehrte die naturbelassene geschwungene Banane wieder zurück – die EU hob die Verordnung auf. Auch knollige Karotten sind wieder erlaubt.

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Eine Größenordnung ganz anderer Art erwischte die Präservative: Im Jahre 1998 einigte sich das Europäische Komitee auf einen Gummi-Paragraphen. Der Norm zufolge sollte das gemeine EU-Kondom 17 Zentimeter lang und 5,6 Zentimeter im Durchmesser sein. Außerdem sollte es 18 Liter Flüssigkeit aufnehmen können ohne zu reißen. Eine Empfehlung.

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Nicht ohne meinen Schläger: Seit 2009 kann einem Fluggast mit einem Tennisschläger im Handgepäck aus Sicherheitsgründen derzeit in Europa nicht der Zugang zu einem Flugzeug verweigert werden. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschied nach einer entsprechenden Klage, dass ein Verbot bestimmter Gegenstände an Bord nicht umgesetzt werden kann, wenn die Einzelheiten in der Öffentlichkeit nicht bekanntgemacht wurden. Die EU-Kommission hätte demnach 2004 den Anhang einer Verordnung, in dem die als Schlagwaffen eingestuften Gegenstände wie Baseballschläger aufgezählt werden, im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichen müssen.

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2005 erblickte ein "EU-Richtlinienentwurf für Minimalstandards zum Schutz der Arbeitnehmer vor optischer Strahlung" das Licht der Welt. Menschen, die im Freien arbeiteten, sollten sich durch Verdecken freier Hautstellen vor der Sonne schützen. Das Dekolleté von Kellnerinnen wäre damit an Sommertagen von der Bildfläche verschwunden. So wie letztendlich auch dieser Entwurf.
 

Foto: ap/Eduardo Verdugo

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Um das Image von europäischem Olivenöl bei Verbrauchern zu fördern, wären in der Europäischen Union schon ab 1. Jänner 2014 keine Kännchen mit Olivenöl mehr auf den Tischen von Restaurants gestanden. Das war zuviel des Öls ins Feuer. Der Aufstand der Gastronomiebetriebe zeigte Wirkung, Brüssel stampfte die Idee wieder ein.

Im Juni 2004 wurde der "Marmeladestreit" zwischen EU und Österreich beendet. Die Brüsseler hatten nicht mit den widerspenstigen Österreichern gerechnet und beschlossen eine Ausnahmeregelung, wonach Produzenten beim Vertrieb von Fruchtkonfitüre auf lokalen Märkten die in Österreich gebräuchliche Bezeichnung "Marmelade" beibehalten dürfen. Für den Export muss es aber weiter "Konfitüre" heißen.

Foto: Standard/Matthias Cremer

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Gültigkeit dagegen hat die Regelung, wie ein Traktorsitz beschaffen sein muss, damit der Fahrer beim Umsturz des Traktors durch den Bügel geschützt wird. Zweifel bleiben.

Foto: ap/Lilli Strauss

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Schon 2009 hatte eine EU-Verordnung die 100-Watt-Birnen aus den Regalen verbannt. Es folgten im Jahresabstand die Versionen mit 75 Watt und zuletzt im September 2011 auch die 60-Watt-Glühbirnen. Ab September 2012 ereilte das Verbot auch die restlichen konventionellen Leuchtkörper mit Wolframdraht, die wegen ihrer geringen Lichtausbeute zu den Klimakillern gerechnet werden.

Foto: apa/Jens Büttner

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Irrwitzige Verordnungen, Normierungen, Regelungen - man darf gespannt sein, was in der Zukunft noch so kommt. Sollten Sie bereits schon jetzt Anregungen haben, nur her damit. (APA, red, derStandard.at, 30.10.2013)