Beim Wiederbetätigungsprozess gegen sieben Oberösterreicher am Landesgericht Wels, der am Mittwoch beginnt, sind Liveberichte untersagt. Dies hat die Vorsitzende im Prozess, Richterin Ulrike Nill, verfügt.

Prozess-Liveberichte hätten "sich nicht bewährt", sagt Nill im derStandard.at-Gespräch. So seien ihr im Zuge der Liveberichte eines Lokalmediums vom Vorarlberger Testamentfälschungsverfahren "einige Dinge aufgefallen, die nicht entsprechend der Menschenwürde waren". Zudem machten es Liveticker möglich, dass Zeugen und Zeuginnen sich bereits vor ihrer Aussage über das im Verhandlungssaal Besprochene informieren. "Ich kann sie ja nicht daran hindern, mitzulesen", so Nill.

Kein Handy, kein Laptop

Sie habe daher als sitzungspolizeiliche Maßnahme ein absolutes Kommunikationsmedien- und Fotografierverbot im Gerichtssaal verhängt. Auch Twittern aus der Verhandlung wird damit nicht möglich sein. Es stehe den Journalisten jedoch frei, immer wieder den Saal zu verlassen, um von dem Verfahren zu berichten.

derStandard.at wird daher nicht livetickern, aber mit regelmäßigen Updates über die Verhandlung informieren.

Sieben Angeklagte im Alter von 23 bis 33 Jahre stehen von Mittwoch bis Freitag wegen Verstößen gegen das Verbotsgesetz vor Gericht, zwei davon auch wegen illegalen Waffenbesitzes.

Bis zu zehn Jahre Haft

Die sieben Männer sind laut Anklage Teil des rechtsextremen Netzwerks rund um das "Objekt 21", einem Verein, der seinen Sitz bis 2012 in einem Gutshof bei Vöcklabruck hatte. Im dort gelegenen Partyraum hätten nicht nur neonazistische Konzerte stattgefunden, man habe dort auch illegal Waffen gelagert und diverse NS-Propaganda verbreitet. Den Angeklagten drohen bis zu zehn Jahre Haft.

Der Wiener Anwalt Werner Tomanek, der den Erst- und den Zweitbeschuldigten vertritt, werde seinen Mandanten empfehlen, sich bei Fragen des Gerichts "bedeckt zu halten", so Tomanek zu derStandard.at: "Bei Wiederbetätigungsverfahren wird aus einer Befragung schnell eine Geschichtsprüfung." Es sei jedenfalls "irrelevant", ob die Angeklagten Propagandamaterial besessen oder einschlägige Tätowierungen getragen hätten - "nicht der Besitz ist strafbar, sondern nur die Verbreitung". 

Prozessbeginn ist am Mittwoch um neun Uhr, derStandard.at wird regelmäßig berichten. (Maria Sterkl, derStandard.at, 22.10.2013)