Eine Schubhaft ist ein Gefängnis – nur dass sich die Menschen, die dort einsitzen, keiner Straftat schuldig gemacht haben. Sie sind auch keiner solchen verdächtig: Die Freiheit, dieses nach dem Leben höchste Gut, wird ihnen schlicht deshalb entzogen, weil ihre Abschiebung in ein anderes Land gesichert werden soll – ein hoher Preis.

Befugt, diesen Freiheitsentzug anzuordnen und durchzuführen, ist allein der Staat. Er hat das Gewaltmonopol, wird es auch im neuen Schubhaftgefängnis im steirischen Vordernberg haben. Das Monopol umfasst alle Einsperr- und Überwachungsaufgaben – sie an eine Sicherheitsfirma zu delegieren, die dazu staatlich nicht befugt ist, wäre ein klarer Rechtsbruch

Fast unwiderstehlich

Das aber sei in Vordernberg auch gar nicht geplant, beteuert man angesichts aufkommender Kritik jetzt im Innenministerium. Die neue Vertragsfirma G4S werde nur für Hilfstätigkeiten herangezogen. Weil es eben billiger sei, den – sagen wir – Küchendienst in der Schubhaft von Mitarbeitern einer beauftragten Privatfirma machen zu lassen, statt dafür öffentlich Bedienstete einzusetzen.

Doch auch wenn das den Zahlern angesichts von Sparauflagen fast unwiderstehlich erscheinen sollte: Es bleibt ein schaler Geschmack. Verstärkt wird er von G4S-Job­annoncen, die etwa Mitarbeiter für "Kontrollen und Rundgänge" suchen. Verschwimmen hier öffentliche und private Aufgaben nicht doch? Die Frage erscheint berechtigt. (Irene Brickner, DER STANDARD, 21.10.2013)