Golling - Die Amtshandlung zweier vermeintlicher Polizisten im vergangenen Sommer an der Tauernautobahn in Salzburg war einem Verkehrssünder spanisch vorgekommen. Der Italiener, der wegen Schnellfahrens 75 Euro zahlen musste, zeigte den 41-jährigen Deutschen und dessen 21-jährigen Freund aus Salzburg bei der Autobahnpolizei in Kärnten an. Die falschen Polizisten mussten sich heute, Donnerstag, wegen schweren Betruges am Landesgericht Salzburg verantworten. Der Ältere kassierte neun Monate bedingte Haft plus 720 Euro Geldstrafe, der Jüngere nahm das Diversionsangebot einer Geldbuße in Höhe von 1.000 Euro an.

Die Beschuldigten waren an jenem 10. August im Auto zu ihrem Arbeitgeber unterwegs. Als der Italiener in seinem Wagen die zwei Berufskraftfahrer mit 150 km/h überholte, setzten sie ihm nach und winkten ihn mit einer Anhalte-Kelle bei der Raststätte in Golling (Tennengau) zur Seite. Sie forderten 75 Euro "Verwarngeld" und händigten dem Touristen eine - mit polizeilichem Rundsiegel versehene - Quittung aus. Zur Untermauerung ihrer Autorität trugen sie T-Shirts mit der Aufschrift "Polizei".

Der Italiener bezahlte zwar die Strafe, notierte sich aber das Kennzeichen des Audis und erstatte Anzeige. Echte Beamte forschten die falschen Kollegen einen Tag darauf an ihrem Wohnort im Flachgau aus. Das Duo zeigte sich beim Prozess geständig. Auf die Idee, den Italiener abzustrafen, war der 41-Jährige gekommen. Er sei Polizeifanatiker und habe einmal "Polizei spielen" wollen, gab er als Motiv an. Die Kelle und die Shirts mit der Aufschrift hatte er im Internet bestellt, die Formulare mit dem Siegel selbst zusammengebastelt.

Wegen des "Polizeispielens" verlor der mehrmals vorbestrafte Deutsche seinen Job als Kraftfahrer und den Nebenjob als Security. Richterin Bettina Maxones-Kurkowski hegte keinen Zweifel daran, dass der jüngere Angeklagte - er hatte das Winken mit der Kelle übernommen - bei dem Schwindel nur eine untergeordnete Rolle spielte. Wenn er die Geldbuße bezahlt hat, wird das Verfahren gegen ihn eingestellt und er bleibt gerichtlich unbescholten. Der Schuldspruch und die Diversion sind bereits rechtskräftig. (APA, 17.10.2013)