Bluetooth-Gerät soll Haustiere bewachen, bei Einbruch informieren und an Medikamente erinnern
Eine kleine Bluetooth-Fernbedienung aus Indien soll Aufgaben, die das Smartphone erfüllt, in Zukunft erleichtern. Das kleine schwarze relativ unscheinbare Fernbedienung soll eine Art "Schweizer Taschenmesser" für Smartphones werden – also ein kleiner Alleskönner für den Alltag.
Haustiersitter
Das Gerät namens Gecko soll nicht nur als Hilfe dienen, wenn man gerade sein Smartphone verliert, sondern kann auch Musik steuern, Heimanwendungen regeln oder als Haustiersitter dienen. Anwendungsfälle sind zahlreich vorhanden. Auch mit bluetoothfähigen anderen Geräten lässt sich Gecko verbinden.
Notruf abgeben
Zum Steuern des Smartphones muss die Fernbedienung, die sich mit dem Handy via Bluetooth verbindet, geschüttelt oder umgedreht werden. Zusätzlich können Gesten programmiert werden, die dann bestimmten Aktionen zugewiesen werden. Wie "Mashable" schreibt, kann so zum Beispiel ein Notruf abgegeben werden. Auch das Auslösen der Kamera kann so gesteuert werden.
Bewegungssensor
Zusätzlich dient das kleine schwarze Gerät als Bewegungssensor und schickt bei einem Alarm ein Signal an das Smartphone, sodass man Gecko auch als Einbruchsbenachrichtigung nutzen kann. Bewegt sich ein Haustier außerhalb einer gewissen Grenze, kann man sich ebenfalls informieren lassen. Gecko kann auch die Temperatur messen und einen alarmieren, wenn man beispielsweise vergisst, seine Medikamente zu nehmen, weil die Dose unangetastet geblieben ist.
Crowdfunding
Das Projekt soll über Crowdfunding auf Indiegogo finanziert werden. Von den nötigen 50.000 Dollar fehlen den Entwicklern nur noch knappe 5.000. In 17 Tagen läuft die Funding-Phase aus. Die ersten Geräte sollen ab Weihnachten verschickt werden. Die Mindestanforderungen: Bluetooth 4.0, also alle Geräte ab dem iPhone 4S, Android-Geräte ab Android 4.3 oder Samsung-Smartphones ab Android 4.2. Auch einige Geräte mit Windows Phone sind mittlerweile mit Bluetooth 4.0 verfügbar. (red, derStandard.at, 10.10.2013)