Wien - Schärfere Waffen im Kampf gegen Insiderhandel fordert die Finanzmarktaufsicht (FMA), die über den korrekten Handelsablauf an der Wiener Börse wacht. Die FMA agiert dabei als Ermittlungsbehörde, die bei Unregelmäßigkeiten im Börsehandel - sollte sich ein Verdacht ausreichend verhärten - Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet. "Das ist für uns langfristig nicht ausreichend. Wir sind nicht sehr glücklich damit", sagte FMA-Vorstandsdirektor Kurt Pribil am Montag im Ö1-Mittagsjournal.

Mehr Kompetenz bei Ermittlung

Einerseits fordert Pribil, dass Insiderhandel auch ein verwaltungsstrafrechtlicher Tatbestand wird. Allerdings bräuchte man in diesem Fall höhere Strafen. Den derzeitigen Strafrahmen von maximal 20.000 Euro erachtet Pribil als "nicht ausreichend". Weiters wünscht sich der FMA-Direktor mehr Kompetenzen bei der Ermittlung, etwa Einsicht in Telefonprotokolle oder die Möglichkeit, bei börsenotierten Unternehmen auch vor Ort prüfen zu können. Zudem möchte Pribil "gesetzlich geregelt wissen", dass Aktiengeschäfte von Führungskräften zu veröffentlichen sind.

Im Fall des voestalpine-Generaldirektor Franz Struzl, dem ein Insidergeschäft mit Aktien der inzwischen zur Gänze im Besitz der voest stehenden VAE zur Last gelegt wurden, hat die FMA letztlich bei der Staatsanwaltschaft Anzeige erstattet. "Wir sind im Rahmen des Meldesystems auf Ungereimtheiten bzw. Aktienausschläge draufgekommen und haben auf rund dieser Feststellung die Sache weiter verfolgt und haben das interne Verfahren am 12. Juli (2002, Anm.) eingeleitet", so Pribil zur Vorgangsweise.

Für Staatsanwalt klar Insiderhandel

Der zuständige Staatsanwalt Erich Müller hat indes im Ö1-Mittagsjournal neuerlich den Standpunkt seiner Behörde im Fall Struzl dargelegt: "Aus unserer Sicht war es ganz klar Insiderhandel." Diesen Standpunkt habe die Staatsanwaltschaft Struzl klargemacht und er "hat unser Diversionsangebot über 50.000 Euro und vorher Schadensgutmachung auch sofort akzeptiert", so Müller weiter.

Auf die Frage, ob es sich dabei um eine Schuldeinbekenntnis handele, antwortete Müller: "Es ist für die Diversion nur erforderlich, dass die Verantwortung für die Tat übernommen wird. Und wenn der Vorwurf von uns ganz klar ausgesprochen wird - 'Insiderhandel' - und er akzeptiert die Geldstrafe, dann sehe ich das auch so."

Sache für Justiz geklärt

Ungeachtet neuer Vorwürfe, wonach Struzl mehr VAE-Aktien als bisher angenommen gekauft habe oder nicht einen, sondern drei Aufträge zum Erwerb dieser Aktien gegeben habe, ist die Angelegenheit für den Staatsanwalt aus der Welt geschafft: "Es besteht keinerlei Handelungsbedarf. Für uns ist die Sache geklärt."

Für Struzl selbst ist die Angelegenheit aber dennoch nicht vom Tisch, er will doch am Vormittag des 8. August in Linz bei einer außerordentlichen Sitzung dem voestalpine-Aufsichtsrat die Vertrauensfrage stellen.

Im Juli 2002 hatte der deutsche Vossloh-Konzern seine Beteiligung von 45,3 Prozent an der VAE AG (ehemals Voest Alpine Eisenbahnsysteme) an die voestalpine verkauft. Diese übernahm nach einem Abfindungsangebot von 221,5 Euro je Aktie an die Streubesitzaktionäre die VAE zur Gänze. Struzl hatte wenige Tage vor der Übernahme 2.800 VAE zu deutlich tieferen Kursen an der Börse erworben. (APA)