Wien – Der Kommunikationssenat weist die Neos-Beschwerde gegen den ORF ab, die Jungpartei fühlte sich wie berichtet von den ORF-Wahlkonfrontationen "quasi ausgesperrt" und sah in ihrer fehlenden Medienpräsenz das ORF-Gesetz "gröblich" verletzt. Begründung des Senats: Parteien haben keinen Anspruch auf Berücksichtigung.

Die Beschwerde war bereits von der Medienbehörde KommAustria abgewiesen worden. Die Neos können gegen die BKS-Entscheidung noch Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof und/oder Verwaltungsgerichtshof erheben. (red, derStandard.at, 23.9.2013, APA)