Ousmane C. wurde vom Vorwurf freigesprochen, Widerstand gegen die Staatsgewalt begangen zu haben.

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Korneuburg - Für Anwalt Georg Zanger ist es "eine einmalige Gerichtsentscheidung": Am Freitag sprach die Korneuburger Richterin Anna Wiesflecker den 24-jährigen Guineer Ousmane C. vom Vorwurf frei, Widerstand gegen die Staatsgewalt begangen zu haben, indem er sich am 15. Dezember 2010 auf der Gangway in den Flieger gegen jene Fremdenpolizisten wehrte, die ihn abschieben sollten. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, damit ist der Spruch noch nicht rechtskräftig.

Wiesflecker, so Zanger, habe C. zugestanden, in Putativnotwehr gehandelt zu haben: Der ehemalige Studierendenanführer aus Westafrika sei der sicheren Meinung gewesen, das Recht zu haben, sich zu wehren. Dies habe die Richterin wichtiger als den Umstand eingeschätzt, dass Notwehr gegen Anordnungen der Polizei rechtlich unmöglich ist.

Abschiebung unzulässig

Am Tag nach dem gescheiterten Abschiebeversuch hatte der Europäische Gerichthof für Menschenrechte in Straßburg  C. per einstweiliger Anordnung bestätigt, dass er im Fall einer Rückkehr nach Guinea akut an Leib und Leben gefährdet wäre: Die Abschiebung sei daher unzulässig.

Damit konnte Ousmane C. bis auf Weiteres in Österreich bleiben und neuerlich einen Asylantrag stellen, über den noch nicht  entschieden worden ist.  C. war ursprünglich 2007 aus Gunea geflohen, nachdem die dortige Studierendenbewegung mit Gewalt aufgelöst und er in der Haft gefoltert worden war. Nach einem ersten Aufenthalt in Österreich kehrte er nach Westafrika zurück – um nach weiteren Repressalien 2010 neuerlich nach Europa zu fliehen.

Aus Großbritannien war er daraufhin nach Österreich geschickt worden, wo er vier Monate in Schubhaft saß. Nur durch den Umstand, dass ein Österreicher im Polizeianhaltezentrum in der gleichen Zelle eine Verwaltungsstrafe absaß, war sein Fall an die Öffentlichkeit gekommen. (Irene Brickner, derStandard.at, 13.9.2013)