Wien - Der Vorschlag von ÖVP-Justizsprecherin Maria Fekter,
einen eigenen Straftatbestand Sozialbetrug einzuführen, ist in einem
internen Papier von Beamten des Justizministeriums deutlich abgelehnt
worden, berichtet das Radio-Morgenjournal des ORF am Donnerstag.
Fekter hatte vor zwei Tagen ihren Plan präsentiert, unter dem
Paragraphen 148a den Sozialbetrug festzuschreiben, der Haftstrafen
bis zu sechs Monaten bzw. Geldstrafen bis zu 360 Tagsätzen vorsehen
sollte. Im Papier aus dem Justizressort heißt es, dass der 148a schon
existiere, und zwar als betrügerischer Datenmissbrauch. Außerdem
seien die Strafbestimmungen im ÖVP-Vorschlag viel weicher als der
bestehende Betrugsparagraph.
Beamten bemängeln holprige Formulierung
Darüber hinaus sei von den Beamten die holprige Formulierung
bemängelt worden. Der eindeutige Schluss des internen Papiers lautet,
dass der Vorschlag fix abzulehnen sei. Fekter hatte zuletzt gemeint,
ein eigener Straftatbestand hätte den Vorteil, dass man auf das
gesellschaftliche Phänomen reagieren und das Unrechtsbewusstsein der
Bevölkerung etwas sensibilisieren könnte. Sie konzedierte
gleichzeitig, dass man mit den derzeitigen Bestimmungen zu
Betrugsdelikten "wahrscheinlich" das Auslangen finden könnte.
SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim hatte den Fekter-Vorschlag
kritisiert. Er sprach von "Scheinlösungen", die in der Fachwelt
belächelt würden. Die Maßnahmen wären nicht geeignet, das drängende
Problem der Schwarzarbeit effizient zu lösen. (APA)