Ein Jäger schleift eine angeschossene, zappelnde Gams über Felsen. Das Video aus Tirol sorgte auf Youtube für Entsetzen.

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Klagenfurt/Innsbruck - In Kärnten sorgt ein Zwischenfall mit Jägern für Unmut. Ein Salzburger, der mit seiner Familie auf einer Almhütte bei Rennweg urlaubte, wurde von einem örtlichen Jäger tätlich angegriffen und misshandelt.

Der Mann war mit seinem angeleinten Hund abseits markierter Wanderwege unterwegs. Das wollte der Jäger nicht dulden, obwohl laut Forstgesetz jedermann den Wald zu Erholungszwecken betreten darf. "Ich war mit meinem Hund in der Nähe eines alten Jagdhauses unterwegs, als drei bewaffnete Jäger mit ihren nicht angeleinten Hunden auf mich zukamen. Einer forderte meinen Ausweis und wollte mich abführen", schildert der geschockte Wanderer dem Standard: "Er geriet in Rage, als ich ihn fragte, ob es denn verboten sei, im Wald herumzuspazieren."

Schließlich habe ihn der Jäger am Hals gepackt, gewürgt und gegen einen Baum gedrückt. "Als ich mich befreien konnte, hat er mich eine Böschung hinuntergestoßen." Die beiden anderen Jäger hätten tatenlos zugeschaut, erzählt der Salzburger. Daraufhin erstattete der Urlauber Anzeige auf dem örtlichen Polizeiposten in Rennweg. Bei den Einheimischen dürfte der aggressive Jäger, dessen Lebensgefährtin dort eine Eigenjagd besitzt, bekannt für sein Verhalten sein.

Landesjägermeister bedauert Vorfall

Der Kärntner Landesjägermeister Ferdinand Gorton bedauert den Vorfall. Man müsse den Polizeibericht abwarten. Ein solches Verhalten sei nicht angebracht. Gorton: "Ich sage meinen rund 12.000 Kärntner Jägern immer: Bleibt höflich." Auch wenn es oft zu Gesetzesverletzungen aufseiten der Waldbesucher komme.

In Tirol gab es schon davor Aufregung: Am Montag sorgte ein Video, das einen Jäger in Tirol zeigt, der eine angeschossene schwer verletzte, zappelnde Gams über felsigen Untergrund schleift, für Entsetzen. Das Video war von einer deutschen Urlauberin auf der Internetplattform Youtube veröffentlicht worden. Beim Jäger soll es sich um einen russischen Staatsbürger handeln. Am Dienstag bestätigte die Staatsanwaltschaft Innsbruck, dass bezüglich des Vorfalls nun wegen Tierquälerei ermittelt wird. (stein, cms, DER STANDARD, 28.8.2013)