Googles Analyse von Gmail-Nachrichten ist Gegenstand eines Gerichtsverfahrens.

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Googles ist derzeit in einen Prozess rund um seinen Webmail-Dienst Gmail verstrickt. Dem Unternehmen wird vorgeworfen, dass es E-Mails der Nutzer illegal analysieren würde. Nun macht Google keinen Hehl daraus, dass Gmail-Nachrichten für diverse Zwecke, unter anderem auch für Werbung gescannt werden. In den Gerichtsunterlagen führt das Unternehmen allerdings eine bemerkenswerte Argumentationslinie: Nutzer von Online-E-Mail-Diensten hätten keinen Anspruch auf Privatsphäre, wenn sie ihre Informationen freiwillig an Dritte ausliefern.

Automatisierte Standard-Vorgehensweise

Die Ankläger werfen Google vor, die Mails inhaltlich zu analysieren und diese Daten kommerziell zu verwenden. Das Unternehmen kontert, dass es sich dabei um übliche Vorgehensweisen handle, die auch offengelegt seien. Diese automatisierten Prozesse und notwendig, um Gmail als kostenlosen Dienst für die Allgemeinheit anbieten zu können. Dass E-Mails von Google-Mitarbeitern gelesen würde, komme nicht vor.

Weitergabe nur mit Einwilligung

In den Gmail-Einstellungen weist Google beispielsweise darauf hin: "Gmail analysiert neu eingehende Nachrichten, um zu erkennen, welche davon wichtig sein könnten." Das lässt sich allerdings auch abstellen. Nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Nutzer gibt Google auch "personenbezogene Daten an Unternehmen, Organisationen oder Personen außerhalb von Google weiter", wie in der Datenschutzerklärung nachzulesen ist.

Fall aus 1979 zitiert

Das alles gilt für Nutzer, die Gmail aktiv verwenden. In Richtung User anderer Dienste meint Google, dass alle davon ausgehen müssten, dass ihre E-Mail automatisiert verarbeitet werden. Das Unternehmen zitiert eine gerichtliche Entscheidung aus dem Jahr 1979 die besagt, dass eine Person keinen Anspruch auf Privatsphäre habe, wenn Informationen freiwillig an Dritte weitergeben würden. Im zitierten Fall ging es um ein Telefonat. "Dasselbe gilt für E-Mails, die über einen ECS-Provider verschickt werden", heißt es seitens Google. (ECS steht für "Electronic Communication Service".)

Gmail mit Post vergleichbar

Die Gerichtsunterlagen wurden von der bekannt Google-kritischen Organisation Consumer Watchdog veröffentlicht. Google vergleicht E-Mails in den Unterlagen mit einem Brief, den man an einen Arbeitskollegen schickt. In dem Fall dürfe man nicht überrascht sein, wenn ein Assistent den Brief öffne, so Google. Für Consumer Watchdog sei das ein falscher Vergleich. Vielmehr sei Gmail wie die Post. Hier komme es auch nicht vor, dass Briefe geöffnet werden. Eine Anhörung in dem Fall ist für 5. September in San Jose anberaumt. (br, derStandard.at, 14.8.2013)