Opfer von sexueller Belästigung haben künftig länger Zeit, um ihre Ansprüche auf eine finanzielle Entschädigung geltend zu machen. Das hat die Novelle des Gleichbehandlungsgesetzes gebracht, die mit August in Kraft getreten ist.

Für Fälle von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz, die sich nach dem 1. August 2013 ereignet haben, gilt künftig eine Verjährungsfrist drei Jahren. Somit haben Geschädigte künftig länger Zeit ihre finanziellen Ansprüche sicherzustellen. In den letzten Jahren wurde der Mindestschadenersatzanspruch schrittweise von 400 Euro auf 720 Euro und zuletzt auf 1000 Euro angehoben.

Regelungen bei Stelleninseraten ausgeweitet

Ausgeweitet wurde auch die Verpflichtung, bei Stelleninseraten das Mindestentgelt für die ausgeschriebene Stelle anzugeben. Sie gilt jetzt auch für Jobs, in denen es kein kollektivvertragliches oder anders festgelegtes Mindestentgelt gibt. Ausgenommen sind weiterhin leitende Angestellte und freie DienstnehmerInnen. (red, dieStandard.at, 13.8.2013)