Nach längerer Auseinandersetzung zwingt der australische Bundesgerichtshof nun mehrere Universitäten zur aktiven Zusammenarbeit mit Ermittlungsbeamten, die in Bezug auf Musikpiraterie Untersuchungen durchführen. Wie The Australian heute, Dienstag, berichtet, müssen die Universitäten den Fahndern Sicherheitskopien ihrer Computernetzwerke vorlegen, auch wenn diese bereits überschrieben worden sind. So soll die Plattenindustrie selbst feststellen, ob diese Sicherheitskopien noch brauchbare Informationen liefern können.

Musikunternhemen dürfen Einsicht nehmen

Dies ist das Ergebnis einer Auseinandersetzung zwischen den Musikkonzernen Sony, Universal und EMI und den Universitäten von Sydney, Melbourne und Tasmanien, die vor Gericht ausgetragen worden ist. Zuvor haben sich die beiden Seiten eine Woche lang darum gestritten ob ein von den Plattenfirmen angestellter, gerichtlicher Computerexperte in den Netzwerken der genannten Universitäten nach Spuren von vermeintlicher Musikpiraterie suchen darf. Der Richter entschied in diesem Fall, dass die Musikunternehmen das Recht hätten, wenn auch unter strengen Bedingungen, Einsicht zu nehmen.

Sicherheitskopien bereits überschrieben

Daraufhin stellte der Anwalt der drei Universitäten jedoch fest, dass die Sicherheitskopien, so wie allgemein üblich, bereits überschrieben wurden und so von der richterlichen Entscheidung nicht betroffen sind. Der zuständige Richter beharrte aber auf seiner Entscheidung, dass die Plattenfirmen Zugang zu den Kopien erhalten sollen, damit deren Experten selbst feststellen können ob sich auf diesen noch brauchbare Informationen befinden. Es wird nun erwartet, dass die australischen Universitäten den Ermittlern bis zu 100 Sicherheitskopien ihrer Netzwerke vorlegen.(pte)