Bild nicht mehr verfügbar.

Manche sind gleicher als andere, so Mazal

Foto: APA/Gindl
Wien - Den Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) stehe das Sonderrecht zu, Mitarbeiter bei Bedarfsmangel in Frühpension zu entsenden, stellte Arbeits- und Sozialrechtler Wolfgang Mazal am Dienstag im ORF-Mittagsjournal klar. Demnach könnten ÖBB-Mitarbeiter, die im Betrieb nicht mehr "beschäftigbar" seien, in Frühpension gehen, da sie "als Pensionisten dem Steuerzahler weniger kosten als als Aktive".

Die ÖBB hätten dieses Sonderrecht bereits seit Jahren anwenden und auf diese Art pensionieren müssen, meint Mazal. Primär müsse aber im Unternehmen versucht werden, neue Aufgaben und Geschäftsfelder für diese Mitarbeiter zu finden. Nur wenn dies nicht gelinge, sei die Frühpension die Alternative. Dieses Sonderrecht gelte nur für die ÖBB, nicht aber für Post und Telekom Austria, stellte Mazal klar.

SPÖ kritisiert "zweierlei Maß der Regierung"

Die Aussagen von Verkehrs-Staatssekretär Helmut Kukacka (V), wonach der Personalabbau bei der ÖBB teilweise auch über Frühpensionierungen erfolgen könnte, haben nun die SPÖ auf den Plan gerufen. "Hier legt die Regierung zweierlei Maß an - wo es ihr in den Kram passt, werden Frühpensionierungen herangezogen. Gleichzeitig werden in der Vergangenheit durchgeführte Frühpensionierungen kriminalisiert", so die oberösterreichische Nationalratsabgeordnete Marianne Hagenhofer am Dienstag in einer Pressemitteilung von heute, Dienstag.

Eisenbahner-Gewerkschaftschef Wilhelm Haberzettl warnte heute einmal mehr vor einem "massiven sozialpolitischen Kahlschlag bei ÖBB-Tarifen" für Familien, Senioren und Lehrlingen. Damit ginge "die Zerschlagung des Unternehmens ÖBB nicht nur zu Lasten der Volkswirtschaft, sondern vor allem auf Kosten der sozial Schwächeren".(APA)