"Wirklich unmöglich"
Unterdessen kritisieren einige hochrangige Juristen die bisherige Ermittlungsarbeit. Die Wiener Stadtzeitung "Falter" zitiert in der morgen, Mittwoch, erscheinenden Ausgabe den Wiener Strafrechtsprofessor Frank Höpfel: "Das ist wirklich unmöglich. Es ist nicht im Sinne des Gesetzes, dass nun das Innenressort im Auftrag der Justiz die Einvernahmen führt! Wozu gibt es denn einen unabhängigen Richter, wenn nun Polizisten gegen Polizisten ermitteln. Eine Krähe hackt doch im Extremfall einer anderen kein Auge aus!"
"Bedenklich"
Auch der Verfassungsrechtler Bernd Christian Funk, nebenbei stellvertretender Vorsitzender im Menschenrechtsbeirat, findet den Umstand bedenklich, dass vorerst ausschließlich das im Innenministerium eingerichtete Büro für interne Angelegenheiten (BIA) die Befragungen mit den Verdächtigen, Zeugen sowie dem Hersteller des den tödlichen Zwischenfalls dokumentierenden Videobandes zeigt, geführt hat. Funk wittert darin das "Odium des Unvereinbaren."
Das Wiener Straflandesgericht lässt den Vorwurf, die U-Richterin ermittle nur am Papier, nicht gelten. "Bei Vorerhebungen ist der U-Richter an die konkreten Anträge des Staatsanwalts gebunden. Der Staatsanwalt ist in diesem Stadium Herr des Verfahrens", erläuterte Pressesprecher Friedrich Forsthuber. Im gegenständlichen Fall habe die Anklagebehörde ein Obduktionsgutachten, ein medizinisches Gutachten aus dem Bereich der Notfallmedizin sowie die Beischaffung der Ermittlungsergebnisse der Polizei, aber keine gerichtlichen Befragungen beantragt. "Die U-Richterin kann also vorerst ex lege gar keine zeugenschaftlichen Einvernahmen durchführen", so Forsthuber.
"Von der Sache keine Ahnung"