Freunde-schützen-Haus: Schadenersatzzahlung hätte die Möglichkeiten der Betreiber überschritten.

Foto: Christian Fischer

Wien - Die Videodokumentation von Polizeieinsätzen - und die Berichterstattung über sie - trägt zur Kontrolle staatlicher Macht bei. Daher ist sie auch ein umkämpftes Gebiet: 2000 und 2012 endeten zwei Verfahren, weil Verfassungsschutzbeamte auf Bildern oder in Filmen identifizierbar gewesen waren, mit Urteilen gegen die Foto- und Videomacher durch den Obersten Gerichtshof.

Kein Schadenersatz für Polizisten

Im jüngsten Anlassfall kam es anders: Zwei Fremdenpolizisten, die auf einem auch im ORF auszugsweise gezeigten Video über einen Abschiebeversuch aus dem Wiener Freunde-Schützen-Haus zu sehen sind, blitzten beim Oberlandesgericht ab. Ihrer Forderung, von den Hausbetreibern je 4000 Euro Schadenersatz zu erhalten, wurde in der zweiten Instanz rechtskräftig nicht Folge geleistet.

Besagtes Video zeigt die schwer behinderte Ani R. (6), wie sie am 23. März 2011 von ihren Eltern für den Auszug aus dem Haus fertig gemacht wird. Die Kleine schaut erschreckt, die Mutter weint. Die Familie sollte nach Georgien abgeschoben werden, wozu es im Endeffekt dann doch nicht kam.

"Einschüchterungsversuch ist missglückt"

Im Hintergrund schwenkt die Kamera über eine Reihe Menschen - darunter eine Polizistin und einen Polizisten in Zivil. Beide, so das Oberlandesgericht, könnten auf dem Video durch Bekannte zwar durchaus erkannt werden, aber nicht in ihrer beruflichen Funktion. Diese habe also keinen Schaden genommen.

"Ein Einschüchterungsversuch ist missglückt", freut sich Karin Klaric vom Freunde-Schützen-Haus. Während man im Büro der Medienanwältin Maria Windhager betont, dass aus dem Entscheid nicht die Unbedenklichkeit des Abbildens von Polizisten in jedem Fall abgeleitet werden könne: Nur "wenn sie nicht klar als Polizisten erkennbar sind". (Irene Brickner, DER STANDARD, 3./4.8.2013)