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Studiengebühren-Ersatz gibt es nur für jene acht Universitäten, die autonom Studiengebühren eingenommen haben, heißt es aus dem Wissenschaftsministerium.

Foto: APA/Hochmuth

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"Allen Unis ist gleichermaßen ein Verlust entstanden", begründet Heinrich Schmidinger seine Forderung.

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Wien – Nachdem der Verfassungsgerichtshof (VfGH) autonome Studiengebühren letzte Woche für verfassungswidrig erklärt hatte, müssen jene acht Universitäten, die Studiengebühren autonom eingehoben haben, die Beiträge an ihre Studierenden zurückzahlen. Direkt nach dem Urteil stellte das Wissenschaftsministerium eine Refundierung für jene acht Universitäten in Aussicht.

Nach dem Urteil forderten die Universitätenkonferenz (uniko) und die Österreichische Hochschülerschaft (ÖH) einen Studiengebühren-Ersatz für alle Universitäten, weil auch jenen Universitäten Mittel entgangen seien, die keine Studiengebühren eingehoben hatten. Dem erteilt nun das Wissenschaftsministerium auf Anfrage von derStandard.at eine Absage.

Weitere Rückzahlungen "nicht vorgesehen"

Das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshof betreffe nur jene Universitäten, die auch tatsächlich autonome Studiengebühren eingenommen haben, heißt es aus dem Ministerium gegenüber derStandard.at. Deswegen werde das Wissenschaftsministerium "diese Mittel an die acht durch das Urteil betroffenen Universitäten rückerstatten. Gegenstand des Verfahrens war immer eine Rückerstattung der eingehobenen Beiträge für jene acht Universitäten, weil eben nur diese entsprechende Satzungen erlassen hatten – daher sind auch darüber hinausgehende Zahlungen nicht vorgesehen", so die Ministeriumsstellungnahme zu den Forderungen von uniko und ÖH.

Rektor fordert Refundierung für alle

Der Vorsitzende der uniko, der Salzburger Rektor Heinrich Schmidinge, hatte davor in der Tageszeitung "Die Presse" gefordert, dass insgesamt 17 Millionen Euro zusätzlich an alle Universitäten ausbezahlt werden. Schmidinger ist die Rückerstattung für acht Universitäten nicht genug, allen 21 Unis sollten die Gebühren ersetzt werden. Nach dem VfGH-Erkenntnis haben die Unis angekündigt, die widerrechtlich eingehobenen Studiengebühren den Studenten zurückzahlen zu wollen. Laut ersten Berechnungen geht es dabei um zwölf Millionen Euro. Für die hätte sich dann das Wagnis, Studiengebühren einzuheben, ausgezahlt – alle anderen 13 Unis würden dagegen kein zusätzliches Geld bekommen.

"Allen ist Verlust entstanden"

Deshalb verlangt Schmidinger insgesamt rund 17 Millionen Euro. "Allen Unis ist gleichermaßen ein Verlust entstanden", begründet er seine Forderung. "Ich würde nicht verstehen, wenn jetzt ein Unterschied gemacht würde zwischen jenen Unis, die Beiträge eingehoben haben, und jenen, die sich – im Nachhinein betrachtet – sogar rechtlich korrekt verhalten haben." Zudem fordert der Rektorenchef auch für das Sommersemester 2012 – damals wurden überhaupt keine Gebühren eingehoben – Studiengebühren-Ersatz von Töchterle.

Auch ÖH für Rückzahlung an alle

"Uns stört, dass diejenigen Unis belohnt werden, die sich verfassungswidrig verhalten haben", so der ÖH-Vorsitzende Florian Kraushofer im Ö1-"Morgenjournal". "Wir fordern, dass die Rückzahlung in voller Höhe erfolgt", sagt Kraushofer. Nicht nur die entgangenen Gebühren, sondern auch der Verwaltungsaufwand solle den Universitäten abgegolten werden. Die Kosten sollen beim Wissenschaftsministerium, das für das "Experiment" der autonomen Studiengebühren verantwortlich ist, liegen.

Verfassungswidrige Vorgangsweise

Im Wintersemester 2012/13 haben acht der 21 Universitäten auf Aufforderung von Töchterle Studiengebühren für Langzeitstudenten und Studenten aus Nicht-EU-Staaten in der Höhe von 363,36 Euro eingehoben. Diese Vorgehensweise hatte der VfGH in der Vorwoche als verfassungswidrig eingestuft. (seb/APA, derStandard.at, 30./31.7.2013)