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Nicht jeden zieht es ins Wahllokal: Gewählt werden kann auch per Briefwahl.

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Frage: Wie kommen Parteien auf den Wahlzettel?

Antwort: Für einen bundesweiten Wahlantritt sind Unterschriften von drei Nationalratsabgeordneten notwendig - oder, nach Bundesländern aufgeschlüsselt, insgesamt 2600 Unterstützungserklärungen von Wahlberechtigten. Eine Reihe von Kleinparteien sammeln noch bis zum Fristende am 2. August Unterschriften.

Frage: Wo kann man eine solche Unterstützungserklärung abgeben?

Antwort: Das Prozedere ist relativ aufwendig. Das Formular muss am Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes im Beisein eines Beamten unterschrieben werden. Anschließend muss die Unterstützungserklärung selbstständig an die jeweilige Partei retourniert werden. Jeder Wahlberechtigte kann nur eine Erklärung pro Wahl abgeben, diese zählt nicht automatisch als Stimme am Wahltag.

Frage: Schaut der Wahlzettel in allen Bundesländern gleich aus?

Antwort: Nein. Neben den bereits im Parlament vertretenen Parteien (SPÖ, ÖVP, FPÖ, BZÖ, Grüne, Team Stronach) hat bis jetzt nur die Partei "Das neue Österreich" (Neos) den bundesweiten Antritt fixiert, weil sie in allen Bundesländern ausreichend Unterschriften eingereicht hat. Die Piraten werden in Wien und der Steiermark auf dem Wahlzettel stehen, in den anderen Bundesländern sammelt man noch Unterstützungserklärungen. In Salzburg und Tirol könnte es aber schwierig werden, heißt es. Die KPÖ hat nach eigenen Angaben rund drei Viertel der Unterschriften beisammen, man geht weiterhin von einem bundesweiten Antritt aus. Nur in Wien antreten wird die Sozialistische Linkspartei (SLP). Andere Kleinparteien hoffen zumindest auf einzelne Bundesländer.

Frage: Wie wird die Reihung der Parteien auf dem Wahlzettel festgelegt?

Antwort: Laut Nationalratswahlordnung richtet sich die "Reihenfolge der Parteien, die im zuletzt gewählten Nationalrat vertreten waren, nach der Zahl der Mandate, die die Parteien bei der letzten Nationalratswahl im ganzen Bundesgebiet erreicht haben". Die Reihung der restlichen Parteien wird durch den Zeitpunkt der Einbringung der Unterschriften bestimmt. Wer zuerst einreicht, steht auf dem Zettel weiter oben.

Frage: Wer ist bei der Wahl am 29. September wahlberechtigt?

Antwort: Alle österreichischen Staatsbürger, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben. Ausnahme ist eine von einem inländischen Gericht verhängte unbedingte Freiheitsstrafe von mehr als fünf Jahren oder, im Fall bestimmter Delikte, von mehr als einem Jahr, wenn das Gericht eine entsprechende Entscheidung fällt. Bei der letzten Nationalratswahl 2008 schienen im Wählerverzeichnis insgesamt rund 6,3 Millionen Wahlberechtigte auf.

Frage: Wer darf kandidieren?

Antwort: Das passive Wahlrecht, das Recht zu kandidieren, haben alle Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft, die spätestens am Wahltag ihren 18. Geburtstag feiern. Sie müssen dazu aber auf Wahlvorschlägen von zugelassenen Parteien aufscheinen.

Frage: Das Wählerverzeichnis liegt zur öffentlichen Einsicht auf. Was passiert, wenn ein Wahlberechtigter darauf nicht aufscheint?

Antwort: Im Zeitraum von 30. Juli bis 8. August besteht die Möglichkeit, am zuständigen Gemeindeamt Einspruch zu erheben. Die Datenqualität sei grundsätzlich sehr gut, es könne aber immer wieder zu amtlichen Meldefehlern, etwa im Zuge eines Wohnsitzwechsels, kommen, heißt es aus dem Innenministerium. Allein die Wiener Landeswahlbehörde verzeichnete im Vorfeld der Bundesheer-Volksbefragung im Jänner ungefähr 80 Einsprüche.

Frage: Kann auch ohne den Gang ins Wahllokal gewählt werden?

Antwort: Ja. Eine Wahlkarte kann bis 25. September schriftlich und bis 27. September mündlich beim eigenen Amt beantragt werden. damit kann entweder direkt in einem fremden Wahllokal oder per Briefwahl abgestimmt werden. Briefwahlstimmen müssen jedenfalls so versandt werden, dass sie am Wahltag bis 17 Uhr bei der Wahlbehörde eintreffen. Zu diesem Zeitpunkt schließen auch die letzten Wahllokale.

Frage: Anders als bisher, wird heuer die Vorzugsstimmenwahl geregelt. Wie funktioniert das?

Antwort: Es ist im September erstmals möglich, auf Bundesebene Vorzugsstimmen zu vergeben. Erhält ein Kandidat sieben Prozent der gültigen Stimmen seiner Partei, muss er vorgereiht werden. Das Vorrücken über Vorzugsstimmen hat keine große Tradition. Die drei spektakulärsten Beispiele erfolgreicher Vorzugsstimmen-Wahlkämpfe: SPÖ-Klubchef Josef Cap im Jahr 1983, ÖVP-EU-Parlamentarier Othmar Karas bei der letzten EU-Wahl und Andreas Mölzer (FPÖ) bei der EU-Wahl 2004. (Philipp Stadler, DER STANDARD, 29.7.2013)