Wie blöd muss eine Regierung eigentlich sein, dass ihr nach einem Dutzend Jahren die immer wieder geänderten Regelungen zu den Studiengebühren vom Verfassungsgerichtshof um die Ohren geschlagen werden? Das jüngste Erkenntnis der Höchstrichter bescheinigt der Regierung jedenfalls, dass die - inzwischen auch wieder geänderte - absurde Trickserei, nach der die Unis doch bitte in eigener Verantwortung (und auf eigenes Risiko) Studiengebühren einheben sollten, gleichheitswidrig war: Der Staat könne sich nicht auf diese Weise aus der Verantwortung stehlen, die Gebühren müssen zurückgezahlt werden - und die Unis bekommen vom Ministerium aus dessen (offenbar nicht unbedeutenden) Rücklagen refundiert, was sie den Studierenden zurückzahlen.

Was bleibt, ist ein schlechter Eindruck: Der schwarze Minister hat den Unis einen Weg gewiesen, der verfassungsrechtlich bedenklich war. Der rote Regierungspartner kann die Häme darüber nicht verbergen.

Und trotzdem fühlen sich beide irgendwie im Recht: Die ÖVP ist nun einmal grundsätzlich für Studiengebühren, die SPÖ ist ebenso prinzipiell dagegen. Jegliche Kompromisslösung erweist sich als problematisch, wenn nicht unmöglich. Aber da gibt es Auswege: Der eine wäre, das Blockadesystem der "großen" Koalitionen zu beenden. Der zweite Weg wurde durch die Wehrpflicht-Volksbefragung aufgezeigt - über Streitfragen könnte das Volk entscheiden. (Conrad Seidl, DER STANDARD; 27.7.2013)