Hans Lukits

Foto: bewag

Eisenstadt - Ex-Bewag-Vorstand Hans Lukits hat, nachdem er seine nachträgliche fristlose Entlassung als ungerechtfertigt gesehen hat, rechtliche Schritte angekündigt und ist gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber vor Gericht gezogen. Im vorigen November wurde die Klage abgewiesen, Lukits ging in Berufung. Nun hat das Oberlandesgericht (OLG) Wien in einem Teilurteil die Vorgangsweise der Energie Burgenland (ehemals Bewag und Begas, Anm.) bestätigt und Lukits Berufung abgewiesen, teilte das Energieunternehmen am Freitag in einer Aussendung mit.

Nichtigkeit

Das OLG habe als Berufungsgericht per 4. Juli ein Teilurteil erlassen. Die Berufung des Klägers Lukits wird wegen Nichtigkeit verworfen, der Berufung wird auch im übrigen nicht Folge gegeben und die ausgesprochene Entlassung als berechtigt bestätigt, hieß es in der Pressemitteilung. Die klägerische Forderung in der Höhe von 398.265,93 Euro wurde abgewiesen.

Lukits war gemeinsam mit seinem Kollegen Josef Münzenrieder bis 31. Dezember 2010 an der Vorstandsspitze des Energieversorgers. Im April des Vorjahres beschloss der Aufsichtsrat nach der Einleitung einer "vertiefenden Prüfung" gegen die beiden Ex-Vorstände, die sofortige Einstellung aller Zahlungen an die beiden und ihre fristlose Entlassung. Auch Münzenrieder zog vor Gericht, Entscheidung gebe es hier aber noch nicht, so eine Sprecherin.

Aufseher getäuscht

Die Klage von Lukits war bereits im ersten Anlauf abgewiesen worden, "da der Kläger - unzulässiger Weise - einen Konsulentenvertrag im Geschäftsbereich der Energie Burgenland abgeschlossen und den Aufsichtsrat vom Abschluss dieses Vertrages nicht informiert habe. Dabei habe er gewusst, dass er keine Nebenbeschäftigung und schon gar keine konkurrierende Tätigkeit ausüben dürfe."

Der Ex-Bewag-Boss soll zumindest von Dezember 2009 bis Jänner 2011 Tätigkeiten für andere Unternehmen im Bereich Windenergie und somit im Geschäftszweig der beklagten Partei ausgeübt haben. Außerdem stelle der Umstand, dass Lukits Arbeitsressourcen der Bewag für seine Nebenbeschäftigung genutzt habe, einen weiteren Verstoß gegen den Dienstvertrag dar. Lukits Ansprüche auf laufendes Entgelt, Abfertigung, Karenzentschädigung, Konkurrenzklausel sowie Zahlung von Versicherungsprämien seien daher abzuweisen gewesen.

Über nicht entlassungsabhängige Ansprüche des Ex-Vorstandes in untergeordnetem Ausmaß - Urlaubsentschädigung und restlicher Bonus für vergangene Perioden - habe laut Aussendung das Gericht noch nicht entschieden. Die von der Energie Burgenland geltend gemachten Gegenforderungen auf Schadenersatz seien diesbezüglich noch zu prüfen. (APA, 26.7.2013)