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Das Justizministerium hat nach Medienberichten über einen Vertrag zwischen dem US-Geheimdienst NSA und dem Heeresnachrichtenamt (HNA oder HNaA) nun die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Es sei ein Berichtsauftrag an die Staatsanwaltschaft Wien erteilt worden, dass der Sachverhalt "auf strafrechtliche Relevanz geprüft werden" solle, sagte Ressortmediensprecherin Dagmar Albegger am Freitag auf Anfrage der APA und bestätigte damit einen entsprechenden Bericht der "Presse".

Ermittlungsverfahren

Die Staatsanwaltschaft prüfe nun, ob ein Ermittlungsverfahren einzuleiten sei. Der Berichtsauftrag sei in der vergangenen Woche erteilt worden, sagte Albegger.

Die "Presse" schrieb, die Vereinbarung zur Zusammenarbeit des HNA mit den USA stamme aus der Zeit des Kalten Krieges und sei nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 erneuert worden. "Dabei wurde wohl übersehen: Die Zusammenarbeit mit der NSA dürfte strafbar sein. Wer nämlich in Österreich 'für eine fremde Macht' einen militärischen Nachrichtendienst 'wie immer unterstützt', kann nach § 319 Strafgesetzbuch zu bis zu zwei Jahren Haft verurteilt werden", so "Die Presse".

Strenge rechtliche Basis

Verteidigungsminister Gerald Klug betonte zuletzt gegenüber dem "Kurier"  alles, was das Heeresnachrichtenamt mache, erfolge auf strenger rechtlicher Basis und werde durch einen weisungsfreien Rechtsschutzbeauftragten und das Parlament kontrolliert. Ob das Verteidigungsministerium Verträge mit der NSA hat, wollte Klug nicht beantworten. "Die Zusammenarbeit mit ausländischen Diensten kommentieren wir nicht", sagte der Minister. (APA, 26.7. 2013)