Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden, das im ORF-Gesetz enthaltene Facebook-Verbot für den öffentlich-rechtlichen Sender als verfassungswidrig aufzuheben.

"Es verstößt gegen die verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechte auf Meinungsäußerungsfreiheit und Rundfunkfreiheit, wenn dem ORF Verlinkungen und Kooperationen mit sozialen Netzwerken verboten werden", heißt es in einer Mitteilung. Mehr zum Thema finden Sie auf etat.at. (red, 26.07. 2013)