Moskau - Die Pussy-Riot-Sängerin Maria Alechina ist auch in zweiter Instanz mit ihrem Antrag auf vorzeitige Haftentlassung gescheitert. Das Berufungsgericht in Perm lehnte das Gesuch am Mittwoch ab. Die 25-jährige Alechina und ihre Bandkollegin Nadeschda Tolokonnikowa waren im Februar 2012 festgenommen worden, als sie in der Moskauer Christ-Erlöser-Kathedrale aus Protest gegen den heutigen Staatschef Wladimir Putin ein sogenanntes Punk-Gebet aufführten.

Das harte Vorgehen gegen die Musikerinnen von Pussy Riot wird im Ausland mit Unverständnis wahrgenommen. Im August 2012 wurden Alechina und Tolokonnikowa wegen "Anstachelung zu religiösem Hass" und "Rowdytums" zu zwei Jahren Lagerhaft verurteilt. Das dritte zunächst verurteilte Bandmitglied Jekaterina Samuzewitsch kam im Oktober frei, nachdem ihre Anwälte erklärt hatten, sie habe an dem Auftritt in der Kathedrale gar nicht teilnehmen können, weil sie zuvor von Wachleuten abgeführt worden sei.

Alechina wurde am Mittwoch per Video in das Gerichtsgebäude in Perm, 1100 Kilometer östlich von Moskau, zugeschaltet. Nach mehreren Stunden der Anhörung sagte sie laut der Menschenrechtsgruppe Woina, sie werde nicht länger an dem Prozess teilnehmen, da dort "meine elementaren Rechte missachtet werden". Schon im Mai hatte die 25-jährige Mutter eines kleinen Kindes nicht an dem Verfahren teilnehmen dürfen, bei dem ihr Antrag auf vorzeitige Haftentlassung abgelehnt worden war.

Nur per Video zugeschaltet

Alechina war daraufhin in einen elftägigen Hungerstreik getreten, um gegen die Weigerung des Gerichts zu protestieren, sie persönlich zu der Anhörung zuzulassen. Vor der Verhandlung ihres Berufungsantrags wurde Alechina vom Straflager Beresniki, wo sie zuvor inhaftiert war, in ein Gefängnis in Perm verlegt, dennoch wurde sie zu der Gerichtssitzung nur per Video zugeschaltet. Der Richter begründete die Ablehnung ihres Antrags damit, dass sie weiter die Regeln der Strafkolonie missachte.

Alechinas Anwältin Irina Chrunowa kündigte umgehend an, auch gegen dieses Urteil in Berufung zu gehen. Der Kreml-Kritiker Alexej Nawalny, der letzte Woche selbst in erster Instanz verurteilt worden war, bezeichnete das Verfahren als "skandalös". Amnesty International sah im Urteilsspruch "eine weitere Bestätigung dafür, dass Russland freie Meinungsäußerung unterdrückt und Menschen einschüchtert."

Auch Tolokonnikowa war Ende April mit einem Antrag auf vorzeitige Haftentlassung gescheitert. Ihr Einspruch dagegen soll am Freitag verhandelt werden. Tolokonnikowa verbüßt ihre Strafe in einem Lager in der ostrussischen Region Mordowien.

In einem am Montag veröffentlichten Brief hatten sich mehr als hundert internationale Künstler, darunter Musiker wie Madonna, Elton John, Bob Geldof und Adele, für die Freilassung von Alechina und Tolokonnikowa eingesetzt. In ihrem Brief verwiesen sie auf die Bedeutung des "schockierend unfairen" Verfahrens für Künstler, Musiker und Bürger in aller Welt. (APA, 24.7.2013)