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Tibor A. war Mitte Mai sein abgetrennter Arm angenäht worden. Wegen Komplikationen musste er danach aber wieder abgenommen werden. Zurzeit befindet sich A. im Weißen Hof in Klosterneuburg.

Foto: APA/HERBERT NEUBAUER

Eisenstadt/Budapest - Ungarische Medien haben am Dienstag über Tibor A. berichtet, dem im Mai bei einem schweren Arbeitsunfall in Purbach (Bezirk Eisenstadt-Umgebung) der Arm abgetrennt worden ist. Demnach müsse der Arbeiter aus Ungarn um seine Prothese bangen. Die Unfallversicherungsanstalt gab am Mittwoch aber Entwarnung: "Die AUVA kommt für die Kosten der Behandlung auf, in der Folge auch für die Prothese", sagte AUVA-Sprecherin Gabriela Würth.

In dem Onlinebericht der ungarischen Boulevardzeitung "Blikk" war von einer nicht genannten österreichischen Behörde die Rede, die einen Bescheid zugestellt haben soll. Darin stand, dass der Verunfallte kein Anrecht auf Schadenersatz habe. Tibor A. war sein abgetrennter Arm zuerst angenäht, aber nach Komplikationen wieder abgenommen worden.

Kein Anrecht auf Schadenersatz

Würth meinte dazu, dass es sich bei der Behörde nicht um die AUVA handeln könne, und klärte auf: "Es ist völlig richtig, dass er kein Anrecht auf Schadenersatz hat, da es ja kein Schadensfall ist. Weil die AUVA ohnehin schon alle Leistungen übernimmt, kann er kein Schmerzensgeld einklagen - das ist gesetzlich verankert."

Momentan erhält A. Krankengeld. Sollte dieses auslaufen und es noch keinen endgültigen Bescheid geben, werde die AUVA die Vorfinanzierung übernehmen, soe die Sprecherin. Für einen endgültigen Bescheid müsse zunächst festgestellt werden, wie hoch der Leistungsanspruch des Arbeiters ist. "Das hängt davon ab, wie die Heilung vor sich geht, wie schnell der Stumpf abheilt. Das wird noch etwas länger dauern." Danach bekommt der Mann eine Prothese.

Mann befindet sich in Klosterneuburg und nicht in Wien

Welche Art von Prothese zur Verfügung gestellt wird, müsse erst geklärt werden, so Würth: "Dazu ist er jetzt im Rehabilitationszentrum Weißer Hof in Klosterneuburg. Dort lernt er dann mit der Prothese umzugehen, mit ihr zu greifen und so weiter." Die Sprecherin entgegnete damit auch Medienberichten, wonach sich A. in einem Wiener Spital befinde.

Bei der Feststellung des Leistungsanspruchs geht es auch um die Feststellung der Rente. Diese Rente werde anhand des vorigen Verdienstes und der Schwere an Unfallfolgen bemessen.

Staatsanwaltschaft stellte Verfahren ein

Das Arbeitsinspektorat Eisenstadt hatte im Zuge der Erhebungen wenige Tage nach dem Unfall Sicherheitsmängel bei der Anlage festgestellt. Zu dem Vorfall ergingen eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft sowie eine Anzeige an die Bezirksverwaltungsbehörde.

Von der Staatsanwaltschaft Eisenstadt hieß es auf, dass das Verfahren gegen den Dienstgeber mangels Sorgfaltsverstoß bereits vor mehreren Wochen eingestellt wurde. Man habe kein fahrlässiges Handeln seitens des Dienstgebers feststellen können, so eine Sprecherin der StA. (APA, 24.7.2013)