Wien/München/Klagenfurt - Im Streit um die Zuständigkeit von Gerichten sieht nicht nur die BayernLB sondern auch die von ihr Beklagte Kärntner Hypo in einer Verfügung des Landesgerichts München I einen Teilerfolg. "Für mehr als die Hälfte der Summe, die die BayernLB festgestellt haben wollte, sieht sich München nicht zuständig", sagte Hypo-Sprecher Nikola Donig.

Insgesamt geht um 4,6 Mrd. Euro an Darlehen und Zinsen, die die BayernLB an ihre damalige Tochter Hypo gezahlt und wieder zurück haben will. 2,3 Mrd. Euro davon hat die Hypo bis Dezember 2012 zurückgezahlt. Sie fordert nun ihrerseits diese Summe wieder zurück, und beruft sich dabei auf das Eigenkapitalersatzgesetz (EKEG). Dafür seien österreichische Gerichte zuständig, hat das Landesgericht München I nunmehr verfügt. Die BayernLB müsste dafür also in Österreich vor Gericht ziehen; wo es im Gegensatz zu Deutschland aber keine Deckelung von Gerichtsgebühren gibt.

Außerdem habe das Münchener Landesgericht festgestellt, dass das von der Hypo vorgelegte Gutachten sehr wohl als Basis für ein umfassenderes Gutachten geeignet sei, so Donig. "Unseren Rechtsstandpunkt, dass das Eigenkapitalersatzgesetz anzuwenden ist, ist für uns bekräftigt worden."

Umfassende Bewertung

Das Hypo-Gutachten greift beispielhaft 21 Kreditverhältnisse und etliche Unternehmensbeteiligungen heraus und begründet damit einen Abwertungsbedarf für den fraglichen Zeitraum. Laut der Verfügung sei für das Gerichtsverfahren aber eine umfassende Bewertung erforderlich.

Von den verbleibenden Außenständen von ebenfalls rund 2,3 Mrd. Euro sind 300 Mio. Euro nicht von der Feststellungsklage betroffen, da sie zu einem anderen Zeitpunkt erfolgten, diesen Betrag will die Hypo auf jeden Fall zahlen.

Von den offenen Forderungen der BayernLB sind rund 1,65 Mrd. Euro bis Jahresende 2013 fällig. Mit Ausnahme der darin enthaltenen 300 Mio. Euro wird die Hypo diesen Betrag nicht zahlen. Die restlichen rund 650 Mio. Euro werden im ersten Halbjahr 2014 fällig, auch diesen Betrag wird die Hypo nicht bezahlen. Für die damit offen bleibenden etwa 2,1 Mrd. Euro sieht sich das Münchener Gericht für zuständig.

Das Landesgericht München I hat deshalb die beiden Streitparteien für den 25. November zu Vergleichsverhandlungen geladen. Sollte kein Vergleich zustande kommen, ist unmittelbar anschließend die erste Hauptverhandlung angesetzt. Vor den Wahlen in Bayern, Deutschland und Österreich passiert also nichts - es bleibt also Zeit von September bis November, um möglicherweise noch einen Vergleich zu suchen und finden. (APA, 22.7.2013)