Wien - Um zu verhindern, dass die Drogeriemarkt-Kette Dayli auch Sonntags offenhalten kann, wurde im heurigen Frühjahr die Gewerbeordnung geändert. Diese Änderung habe aber auch Rechtsunsicherheit für die Tankstellenshops gebracht, klagen die Betreiber. Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) sieht das umgekehrt: Die Rechtslage sei nun eindeutig, sagte er am Montag im Ö1-"Morgenjournal".

Der Obmann des Tankstellen-Fachverbandes in der Wirtschaftskammer, Alexander Piekniczek, sieht eine Benachteiligung gegenüber anderen Branchen wie Bäckern oder Fleischereien und wünscht sich eine ähnliche Sonderregelung auch für die Tankstellen.

Mitterlehner sieht jedoch keinen Grund für einer Änderung der Gewerbeordnung zugunsten der Tankstellenbetreiber. Für ihn ist die Sache klar: Die Tankstellen dürften nur dann alle Waren im Sonntagshandel anbieten, wenn der Gastronomie-Umsatz mehr als die Hälfte des Gesamtumsatzes ausmache. "Wenn er das nicht hat, dann kann er eben nur ein eingeschränktes Sortiment anbieten." Für GPA-djp-Vize Karl Proyer ist die Rechtslage für das Betreiben von Tankstellenshops schon vor der aktuellen Änderung der Gewerbeordnung durch das Parlament eindeutig und glasklar gewesen: Das volle Sortiment darf nur dann an Sonntagen angeboten werden, wenn der Gastronomie-Umsatz mehr als die Hälfte des Umsatzes beträgt.

In diesem Fall müssten die Beschäftigten nach dem Handelskollektivvertrag entlohnt werden, so Proyer in einer Aussendung: "Es braucht keine Sonderregelungen, sondern ganz einfach die Einhaltung der Rahmenbedingungen für die Beschäftigten!" (APA/red, derStandard.at, 22.7.2013)