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Ex-Festnetz-Chef Fischer und Lobbyist Hochegger blieben im Telekom-Prozess schweigsam

Foto: APA/Schlager

Wien - Die Mauer des Schweigens bröckelte wie erwartet. Allerdings nur an Nebenfronten. Denn Ex-BZÖ-Mandatar Klaus Wittauer, der in der vierten Staffel des Telekom-Korruptionsprozesses der Beihilfe zur Untreue und der falschen Beweisaussage im parlamentarischen Untersuchungsausschuss beschuldigt ist, hat sich bei Verhandlungsbeginn am Donnerstag geständig erklärt. Der 2006 mit Telekommunikationsagenden betraute Nationalratsabgeordnete habe Kontakt zum Lobbyisten der Telekom Austria (TA), Peter Hochegger, gepflegt und so dazu beigetragen, dass die TA über Scheinrechnungen den BZÖ-Wahlkampf finanzierte.

Wittauer bestreitet allerdings, als "Geldverteiler" jener insgesamt 960.000 Euro fungiert zu haben, die der damalige TA-Festnetzvorstand Rudolf Fischer auf Geheiß gemeinsam mit "Kronzeuge" Gernot Schieszler (war damals Prokurist für Controlling) für das orange Bündnis lockermachten. Die Gegenleistung laut Staatsanwalt Hannes Wandl: Der damalige Verkehrsminister Hubert Gorbach (BZÖ) sollte eine Verordnung erlassen, wodurch die TA von Belastungen wie dem flächendeckenden Betrieb von Telefonzellen befreit würde. Die Verordnung kam tatsächlich, aber erst nach der Wahl Anfang Oktober 2006.

Strafmilderung erhofft sich auch die mit TA-Geld bedachte BZÖ-Werberin Tina H. Auch ihr Anwalt plädierte für "schuldig", im Gegensatz zu Werber Kurt S., der sich für "nicht schuldig" erklärte.

Den großen Durchbruch stellen die zwei Geständnisse freilich nicht dar. Denn beide sind Randfiguren im dicht gewobenen Korruptionsgeflecht aus Politik und Wirtschaft, in dem die TA damals als Financier fungierte.

Die Schlüsselfiguren, Ex-TA-Vorstandsdirektor Fischer und Berater Hochegger, erklärten sich unverändert "nicht schuldig". Wobei Fischer im Frühjahr bereits (nicht rechtskräftig) wegen Kursmanipulationen drei Jahre Haft ausgefasst hat und auch in dem nun mit dem BZÖ-Verfahren fusionierten FPÖ-Prozess ("Rumpold-Prozess"; es geht um 600.000 Euro) auf der Anklagebank sitzt.

"Ich habe keine Wahrnehmung zu diesen Geschäftsfällen", versicherte Fischer im Beweisverfahren. Die vom ihm gegengezeichneten Bestellaufträge (laut Staatsanwalt sind sie gleichartig formuliert) bei den Werbefirmen seien von Schieszler und TA-Marketing-Chef Stefan Tweraser vorbereitet worden. "Ich hab' gesehen, das kommt vom Schieszler, damit war's für mich erledigt." Bestellvorgänge und Beträge seien "absolut plausibel" gewesen. Schieszlers Angaben, er sei betreffend BZÖ-Finanzierung eingeweiht gewesen, wies Fischer scharf zurück: "Der Herr Schieszler hat sehr viel gesagt." Nicht jedoch über die Universaldienstverordnung, über die habe er mit ihm nämlich nie gesprochen.

Uneingeweiht gab sich Fischer auch betreffend Hochegger, der erstmals nicht als Zeuge auftrat, sondern als Beschuldigter alle Vorhalte bestritt. Er wird heute, Freitag, befragt. Dass "das in Ordnung ist" mit TA-Aufträgen über 720.000 Euro, glaubte auch Kurt S., dessen Werbeagentur damals pikanterweise die verfeindeten Ex-Blauen unter Vertrag hatte, also BZÖ und FPÖ, und dessen Büro einen Steinwurf von jenem Rumpolds entfernt lag.

Werberin Tina H. hingegen, sie bekam im Wege des Sprechers der damaligen Justizministerin Karin Gastinger (BZÖ) 240.000 Euro überwiesen, hat es sich anders überlegt. Ihr Rechtsbeistand räumte Schuld ein: "Die unrichtige Darstellung eines Leistungsgegenstands zwecks Erbringung einer Leistung an Dritte ist unzweifelhaft nicht zulässig." Tina H. "habe nie im Leben Werbeleistungen für die TA erbracht, sondern durch Ausstellung unrichtiger Fakturen einen Schein erzeugt" und mitgemacht. Angestiftet, zumindest aber bestärkt worden sein will H. von Gastingers Sprecher, Christoph Pöchinger, seinerseits wegen Untreue als Beteiligter angeklagt. Wie auch für den zwischen FPÖ und BZÖ wandelnden Funktionär Arno Eccher, dem Geldwäscherei zur Last gelegt wird, gilt für alle ausnahmslos die Unschuldsvermutung. Nach Darstellung des Staatsanwalts wollte Pöchinger 100.000 Euro für Gastingers Wahlkampf sichern, weitere 100.000 Euro wären für Wittauer gedacht gewesen, "als Tina H. Bedenken bekam".

Abgewiesen hat der Schöffensenat rund um Richter Michael Tolstiuk den Antrag des BZÖ auf Privatbeteiligtenanschluss, um gegen die Beschuldigten regressieren zu können. Als Nutznießer des Geldes bleibt das BZÖ Haftungsbeteiligter. (ung, DER STANDARD, 19.7.2013)