Wien - Die umstrittene Wiener Abtreibungsärztin hat von der Österreichischen Ärztekammer am Donnerstag ein unbefristetes Berufsverbot erhalten. "Die Bedingungen, die im Rahmen der Begehung am Dienstag vorgefunden wurden, sowie eine Anzeige eines Wiener Spitals haben zu dieser Maßnahme geführt", sagte Artur Wechselberger, Präsident der Österreichischen Ärztekammer, nach einer Inspektion der Praxcs.

Mit dem unbefristeten Berufsverbot ist eine Streichung aus der Ärzteliste verbunden. Gegen den Bescheid können aber Rechtsmittel eingelegt werden. Die Expertise zweier Sachverständiger nach der Begehung habe ergeben, dass Vertrauenswürdigkeit und Patientensicherheit nicht mehr gegeben seien, sagte Ärztekammer-Sprecher Martin Stickler. Näher kommentieren wollte die Ärztekammer die "belegten Sachverhalte" bei den hygienischen Bedingungen und den fachspezifischen Qualitätsstandards nicht.

Patientenanwältin brachte Fall ins Rollen

Bereits am Freitag hatte die Magistratsabteilung 40 aufgrund der Anzeige des Krankenhauses an die Staatsanwaltschaft auf der Basis von Paragraf 62 des Ärztegesetzes ein temporäres Berufsverbot verhängt. Die Ordination der Allgemeinmedizinerin, die in den vergangenen Jahren bis Jahrzehnten eine Art Abtreibungsklinik betrieb, ist seit Dienstag durch die MA 40 wegen "Gefahr in Verzug" geschlossen.

Publik wurde Fall am vergangenen Donnerstag, als die Wiener Patientenanwältin Sigrid Pilz von sieben Fällen schwerer Komplikationen berichtete, die ihr bekannt geworden seien. Die Ärztin, die im Bezirk Neubau praktizierte, tauchte allerdings seit vielen Jahren immer wieder in Medienberichten auch über Gerichtsprozesse auf. 

16 Krankenhaus-Einweisungen in vier Jahren

In den vergangenen vier Jahren seien 16-mal Frauen wegen Komplikationen mit der Rettung aus der Ordination in ein Krankenhaus gebracht worden, so Pilz. "Die Gebärmutter wurde durchstoßen. Die Patientinnen haben schwere Blutungen erlitten. Manchen mussten innere Organe entnommen werden, und sie sind in der Folge für ihr Leben gezeichnet."

Den Ausschlag für das Berufsverbot gab schließlich die Anzeige eines Wiener Krankenhauses, in dem eine Patientin der Abtreibungsärztin wegen einer schweren Komplikation behandelt werden musste. Die Ärztin soll am 11. Juni mit der Patientin die gynäkologische Abteilung des Krankenhauses aufgesucht haben. Die Frau wurde mit Verdacht auf Gebärmutterperforation sofort stationär aufgenommen und noch in derselben Nacht notoperiert. Die Abtreibungsärztin selbst soll die Komplikation gar nicht erkannt haben. (APA, 18.7.2013)