Eigentlich sollte es inzwischen zu jedem Reisenden durchgedrungen sein, dass man aus dem Urlaubsland nicht einfach jedes beliebige Souvenir mit nach Hause nehmen darf. Im Gegenteil gibt es sehr strenge Auflagen, vor allem was Pflanzen und Tiere betrifft. Trotz der Bemühung um Information für Reisende landen jedes Jahr hunderte Mitbringsel beim Zoll.

Aktuell warnt der ÖAMTC davor, im Reiseland gedankenlos alles einzukaufen, was schön aussieht. Das Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES) schützt über 3.000 Tier und 30.000 Pflanzenarten. Wer mit einem geschützten Pflanzen oder Tieren einreisen will, muss sich im Herkunftsland eine Ausfuhr- und beim österreichischen Lebensministerium eine Einfuhrgenehmigung besorgen. Wer ohne diese Dokumente vom Zoll mit einer geschützten Art im Gepäck aufgegriffen wird, muss mit harten Strafen rechnen: Es drohen bis zu 40.000 Euro Geldstrafe und sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren.

Nicht nur die Tiere und Pflanzen sind geschützt sondern auch alle Produkte, die aus ihnen hergestellt werden, etwa Medikamente oder dekorative Schautafeln. Lebende Tiere und Pflanzen sollten generell nicht gekauft werden.

Aber nicht alles ist verboten. Gegenstände aus Glas, Steinen, Kokosnuss-Schale, Blech, Draht und ähnlichem können bedenkenlos mitgenommen werden. Besser liegen lassen sollte man allerdings Steine, bei denen man nicht sicher ist, ob ihr Ursprung eventuell antik sein könnte. 2009 bekam ein Tourist in der Türkei schwere Probleme wegen eines behauenen Steins, den er als Souvenir gekauft hatte und der sich als antiker Kunstschatz entpuppte. Im Mai 2013 erhielt ein US-Tourist eine Bewährungsstrafe, weil er zwei Steine mit sich führte, deren Ursprung in der römischen Antike lag. Ganz offiziell wird davor gewarnt, alte Münzen, Steine und ähnliches bei Händlern zu kaufen, da die türkischen Zollstellen dies als versuchten Schmuggel interpretieren könnten, was streng bestraft wird.

Wir zeigen noch einmal die wichtigsten Gegenstände, Pflanzen und Tiere, die man auf keinen Fall mit nach Hause nehmen sollte.

Bild nicht mehr verfügbar.

Korallen in jeder Form bitte unbedingt liegen lassen. Korallen sind grundsätzlich geschützt und sollten auf keinen Fall als Souvenir mitgenommen werden. Das gilt vor allem in Ländern des Mittelmeeraumes und in der Karibik. Für Souvenirs aus Steinkorallen ist eine Genehmigung erforderlich.Ein Appell an die Schnorchler und Taucher: Unter Wasser sollte man auf keinen Fall Pflanzen oder Tiere berühren, etwas abbrechen, Steine aufheben oder Lebewesen aus dem Wasser holen. Am besten lässt man die Unterwasserwelt in Ruhe und genießt ihre Schönheit ohne einzugreifen.

Bild nicht mehr verfügbar.

Was für Korallen gilt, gilt auch für Schnecken und Muscheln. Kleine Muscheln, die man am Strand findet, können in der Regel mit genommen werden. Allerdings werden von Souvenirhändlern oft exotische Gehäuse verkauft, die nicht einmal aus dem Reiseland stammen, möglicherweise streng geschützt sind und am Zoll für Probleme sorgen könnten. Es gilt: Wenn man nicht sicher ist, Finger weg von den schimmernden Gehäusen!

Bild nicht mehr verfügbar.

Besonders eigenartig ist, dass sich noch immer nicht herumgesprochen hat, dass Schildkröten gefährdet und somit streng geschützt sind. Sämtliche Dekorationsgegenstände aus Schildkrötenpanzer fallen unter das Artenschutzabkommen, wer damit erwischt wird, wird bestraft! Tierschützer setzen sich für den Schutz der Meeresschildkröten ein, die unter anderem getötet werden, damit Touristen einen Brieföffner aus Schildpatt am Schreibtisch liegen haben! Wer unbedingt einen Meeresschildkrötenpanzer im Wohnzimmer braucht, muss sich eine Genehmigung besorgen.

Bild nicht mehr verfügbar.

Finger weg von Orchideen und Kakteen. Lebende Pflanzen dürfen nicht eingeführt werden, viele Arten, die im Reiseland zum Verkauf angeboten werden, sind streng geschützt. Die Souvenirhändler richten ihr Angebot nicht nach Artenschutzabkommen sondern nach dem Interesse der Käufer! Beim Beratungsgespräch darf man auch nicht erwarten, eine ehrliche Antwort zu erhalten! Vor allem aus Mexiko und Thailand werden gerne Orchideen mit genommen. Dafür ist unbedingt eine Genehmigung erforderlich!

Vor allem in den USA werden Schwarz-, Braun- und Eisbärenfelle zum Kauf angeboten. Auch Seeotterfelle oder Produkte aus Wal und Krokodil kann man dort erwerben. Für alle diese Produkte braucht man eine Aus- und Einfuhrgenehmigung!

Foto: ham/derStandard.at

Bild nicht mehr verfügbar.

Krokodile, Echsen, Schlangen und ähnliches gehören ebenfalls immer noch zu den beliebtesten Urlaubssouvenirs. Trotz Jahre langer Aufklärungsarbeit kaufen Touristen nach wie vor Krokodilledertaschen, Schlangenlederstiefel oder Gürtel aus Echsenhaut. Die Aus- bzw. Einfuhr ist ohne Genehmigung verboten und der Vorwand "Unwissenheit" ist keine Entschuldigung am Zoll.

Bild nicht mehr verfügbar.

Wer unbedingt in einer traditionellen chinesischen Apotheke Schlangenöl, Tigerpenisse, Haifischflossen oder getrocknete Seepferdchen einkaufen muss, sollte sich der Tatsache bewusst sein, dass es sich bei einem großen Teil dieser "heilsamen Tiere" um geschützte Arten handelt. Auch diverse Pulver enthalten Teile von geschützten Arten. Wer TCM-Medizin einkauft braucht eine Genehmigung, sonst macht er sich strafbar.

Bild nicht mehr verfügbar.

125 Gramm Kaviar dürfen aus Russland eingeführt werden und kein Gramm mehr. Wer in großem Stil seinen Jahresbedarf decken möchte und versucht, damit am Zoll vorbei zu kommen, muss mit strengen Strafen rechnen. (ham, derStandard.at, 23.7.2013)

Informationen zu den Ein- und Ausfuhrbedingungen: CITES, WWF, ÖAMTC