Wien - Der Pleite der spanisch-österreichischen Alpine könnte ein strafrechtliches Nachspiel folgen. Anwalt Eric Breiteneder hat am Dienstag bei der Wirtschafts- und ­Kor­ruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) Anzeige gegen fünf Manager erstattet, berichtet das Wirtschaftsblatt. Eine Kanzlei in ­Spanien sei eingeschaltet worden. Anzeigen gegen zwei ­Spanier, drei Österreicher würden dort "wenn nötig" eingebracht. 

Geschönte Zahlen

Laut der Zeitung betreffen die Vorwürfe betrügerische Krida und eine Strafnorm des GmbH-Gesetzes (Strafrahmen: ein Jahr Haft, § 122 GmbHG), die falsche Auskünfte an die Öffentlichkeit sanktioniert. Die Zahlen der Anleihenemission 2012 sollen geschönt dargestellt worden sein. 6000 Anleiheninhaber wären betroffen.

Der Vorwurf dreht sich zum ersten um die Herauslösung des Filetstücks Alpine-Energie durch die spanische Konzernmutter FCC, die der Öffentlichkeit erst Monate später bekanntwurde. Dadurch würden Gläubigern Millionen vorenthalten, argumentiert der Anwalt. "Sämtliche Aktien der Alpine-Energie wurden möglicherweise ohne entsprechenden Gegenwert der Bvefdomintaena Beteiligungsverwaltung GmbH überlassen. Ein kolportierter Kaufpreis von einem Euro ist jedenfalls keine auch nur annähernd wirtschaftlich adäquate Gegenleistung", heißt es in der Anzeige laut Zeitung.

Zweiter Argumentationsstrang des Anwalts ist die letzte Anleihebegebung im Mai 2012: Die durchwegs rosige Bilanz zum 30. Juni, die am 1. August veröffentlicht wurde, sei "möglicherweise falsch", das Alpine-Management habe schon länger von der desaströsen finanziellen Lage gewusst. Ein KPMG-Prüfbericht am 20. September hatte damals ein düsteres Bild gezeichnet, es war von einem negativen Eigenkapital in Höhe von 138 Millionen Euro sowie 400 Millionen Euro Wertberichtigungen die Rede. Die Ad-hoc-Reaktion kam erst vier Tage nach einem Medienbericht.

Die Alpine verwies gegenüber der Zeitung darauf, dass die Herauslösung der Alpine-Energie nur ein Teil der Restrukturierung war. Es wird in Aussicht gestellt, dass der Insolvenzmasse bei einem späteren Verkauf ein Erlös von 75 Millionen Euro zufließe.

Mögliches Deloitte-Versäumnis

Ein weiterer Anlegeranwalt will es beim Wirtschaftsprüfer Deloitte probieren, und zwar weil dieser für die Alpine-Bilanz 2011 einen Bestätigungsvermerk erteilt hat. Das Argument: Hätte der Bilanzprüfer bereits im März 2012 Stopp gerufen, hätten die Anleihezeichner keinen Schaden erlitten und die Republik Österreich keine Haftung mehr übernommen. Deloitte wehrt sich, verweist auf einen Risikohinweis. Man habe einen sogenannten ergänzten Bestätigungsvermerk erteilt, der auf drohende Risiken im Zusammenhang mit einzelnen Projekten in dreistelliger Millionenhöhe hinweise.(red, APA, derStandard.at, 17.7.2013)