Paris - In Frankreich wird die Forschung an embryonalen Stammzellen (ES) künftig unter Auflagen erlaubt sein: Die Nationalversammlung stimmte am Dienstag einer entsprechenden Gesetzesvorlage mit 314 gegen 223 Stimmen endgültig zu. Der Vorschlag einer linken Gruppierung, der von den regierenden Sozialisten unterstützt und von den Konservativen abgelehnt wurde, hatte bereits im Dezember im Senat eine Mehrheit bekommen.

Die Forschung an embryonalen Stammzellen war in Frankreich 2004 verboten worden, Ausnahmen waren aber möglich. Nun wird diese Forschung unter Auflagen erlaubt. So muss das Forschungsvorhaben wissenschaftlich relevant und ausschließlich mit menschlichen Embryonen möglich sein.

Umstrittenes Verfahren

Die Stammzell-Forschung setzt zur Therapie schwerer Krankheiten auf embryonale Stammzellen, weil sie sich praktisch in jede menschliche Zelle verwandeln können. So kann Ersatzgewebe für kranke Körperpartien gezüchtet werden. Dieses Verfahren ist jedoch ethisch höchst umstritten, denn die Stammzellen werden vor allem aus Embryonen gewonnen, die bei künstlichen Befruchtungen übrig bleiben.

In Österreich ist die Forschung an ES prinzipiell erlaubt, weil nicht geregelt, die Herstellung jedoch verboten. (APA/red, derstandard.at, 16.07.2013)