Sind Missstände einmal chronisch geworden, braucht es einen langen Atem, um gegen sie vorzugehen. Die Situation bei der Grundversorgung von Asylwerbern im Burgenland scheint solcherart zu sein: Trotz Besserungsbeteuerungen von Landesregierungsseite berichten Flüchtlingshelfer weiterhin von eingeschüchterten Asylwerbern in desolaten, verschimmelten Unterkünften.

Da hilft, um der Wahrheit ans Tageslicht zu helfen, nur eines: das Mandat, weiterhin zu prüfen und gegebenenfalls unangemeldet von neuem vor Ort zu kontrollieren. Ein Mandat, wie es in Österreich die Volksanwaltschaft besitzt, in ihrer seit einem Jahr bestehenden Doppelfunktion: Als Beschwerdestelle für Versäumnisse in der Verwaltung und gleichzeitig präventive Menschenrechtskontrolle hat sie ein Pouvoir zu Nachhaltigkeit, das nicht hoch genug zu schätzen ist – in Zeiten, in denen oft Transparenz gepredigt, aber Kontrolle praktiziert wird.

Und hier genau drohen auch in Österreich Einschränkungen. Die Frage, ob die Menschenrechtskontrollore in Einrichtungen des Asylwesens umfassend Zutritt haben, ist rechtlich ungeklärt. Auslöser war die bereits im Winter erfolgte behördliche Weigerung, die neuen Volksanwaltschaftskommissionen im Erstaufnahmezentrum Traiskirchen wirklich alles sehen zu lassen. Das burgenländische Beispiel zeigt: Ohne Mut zur Einsichtnahme wird Österreich nie zur Menschenrechtsrepublik werden. (Irene Brickner, DER STANDARD, 17.7.2013)