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In diesem Haus in Wien-Neubau betreibt die Ärztin eine Ordination. Ihr wurde die Berufsausübung mit sofortiger Wirkung vorläufig untersagt.

Foto: APA/HERBERT NEUBAUER

Wien - Die Ordination jener Wiener Allgemeinmedizinerin, die jahrelang eine Quasi-Abtreibungsklinik mit dort beschäftigten Gynäkologen betrieben hat, ist geschlossen. Das gab die Leiterin der zuständigen Wiener Magistratsabteilung 40, Renate Christ, am Dienstagabend bekannt.

Das bedeutet, dass in den Räumen keine ärztlichen Leistungen mehr erbracht werden dürfen. Bereits am Freitag war der Ärztin in Wien-Neubau die Berufsbefugnis vorübergehend entzogen worden. Die Schließung erfolgte wegen "Gefahr in Verzug und wegen der Gefahr für das Leben und die Gesundheit von Patientinnen", sagte Christ.

Erneute Überprüfung der Ordination

Dienstagnachmittag hatten sich in der Ordination in Wien-Neubau - seit vielen Jahren für Probleme bekannt - Experten der MA 40, der Wiener und der Österreichischen Ärztekammer sowie der Ärztekammer-Gesellschaft für Qualitätsmanagement ÖQMed einfunden.

Die MA 40 prüfte erneut die hygienischen Bedingungen. Die ÖQmed begutachtete die fachspezifischen Qualitätsstandards, etwa das Vorliegen von Belegen für die Fortbildung, Einrichtung, Hygieneverordnung, Mitarbeiterschulung und so weiter. Auf der Basis der ÖQmed-Prüfung wurde dann die Sperre veranlasst, hieß es bei der MA 40.

Patientenanwältin klagte an

Laut der Wiener Patientenanwältin Sigrid Pilz waren in den vergangenen vier Jahren 16-mal Frauen wegen Komplikationen aus der Ordination mit der Rettung ins Krankenhaus gebracht worden. Sieben Frauen mit Komplikationen hätten sich an sie gewandt.

Nachdem Pilz damit vergangene Woche an die Öffentlichkeit gegangen war, brach eine Debatte über die Qualitätssicherung von Ordinationen und die Rolle der ÖQMed aus. Gesundheitsminister Alois Stöger (SPÖ) sprach sich dabei für eine von der Kammer unabhängige Prüfungseinrichtung aus.

Die Ärztekammer hatte mehrmals betont, dass sie über Missstände in der betroffenen Ordination keine ausreichenden Informationen gehabt hätte, um eine Sperre zu beantragen. (APA/red, DER STANDARD, 17.7.2013)