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In jüngster Zeit sah es danach aus, als wollte sich Bushido ein positiveres Image erarbeiten - das hat sich nun wieder erledigt.

Foto: APA/EPA/ENNIO LEANZA

Berlin - Mit einem Songtext voller Gewaltandrohungen hat Rapper Bushido deutsche Politiker attackiert, die sich nun zur Wehr setzen. In einem im Internet veröffentlichten Musikvideo bedroht Bushido Grünen-Chefin Claudia Roth, Berlins Bürgermeister Klaus Wowereit und den FDP-Bundestagsabgeordneten Serkan Tören. In dem Musikvideo zum Song "Stress ohne Grund" sagt Bushido unter anderem den Satz: "Ich will, dass Seran Tören ins Gras beißt." An einer anderen Stelle heißt es: "Ich schieß auf Claudia Roth und sie kriegt Löcher wie ein Golfplatz." Außerdem rappt Bushido: "Du Schwuchtel wirst gefoltert."

Bundesprüfstelle eingeschaltet

Tören kündigte Strafanzeige an, und auch Wowereit hatte den Rapper wegen des Videos am Montag angezeigt. Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien begann auf Antrag des Bundesfamilienministeriums mit der Prüfung des Inhalts und kündigte an, bis Mittwoch zu entscheiden, ob der Song auf den Index kommt.  Die Plattenfirma könne bis Dienstagabend schriftlich Stellung nehmen, sagte die Vorsitzende der Prüfstelle, Elke Monssen-Engberding. Dann werde darüber beraten. Wird das Lied  für Minderjährige gesperrt, müssen die CDs aber erst ab kommenden Montag aus den Regalen verschwinden. Die Indizierung tritt in Kraft, wenn sie im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde.

Die Staatsanwaltschaft bestätigte am Dienstag den Eingang der Strafanzeige - Informationen zufolge wegen Beleidigung und möglicherweise Volksverhetzung - und wird sie nun prüfen; zu den konkreten Vorwürfen in dem Ermittlungsverfahren äußerte sich ein Sprecher nicht.  Die Berliner Staatsanwaltschaft hatte von sich aus ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, die Anzeige von Wowereit kam hinzu. Wie lange die Prüfung dauert und was daraus wird, war völlig offen. Ein Senatssprecher sagte am Dienstag, das weitere Verfahren liege jetzt in den Händen der Staatsanwaltschaft.

Rapper versucht Relativierung

FDP-Parlamentsgeschäftsführer Jörg van Essen erklärte, die gesamte Fraktion stehe hinter dem Abgeordneten Tören. "Wir stehen für die freie Entfaltung von Kunst und Kultur, aber hier ist jede Grenze überschritten", kritisierte van Essen. "Bushido hat die Grenzen des Rechts überschritten: Sein Song ist ein eindeutiger Aufruf zu Gewalt und Mord", sagte Grünen-Fraktionschefin Renate Künast der "Bild am Sonntag". Sie forderte die Staatsanwaltschaft zu Mordermittlungen auf. Der Grünen-Abgeordnete Omid Nouripour meinte: "Wer als Musiker so wenig Talent hat, muss zu solchen fragwürdigen Mitteln greifen."

Bushido hat am Montagabend in den ARD-"Tagesthemen" bestritten, dass er zu Gewaltakten gegen Roth oder  Wowereit bereit sei. "Es liegt mir überhaupt nicht nah, diese Leute zu beeinträchtigen", sagte er. Er habe die Angriffe nicht persönlich gemeint, er habe "dem Druck das Ventil geöffnet".

Medienrechtler Ralf Höcker machte in einem Blogbeitrag deutlich, dass jeder, der von Bushido beleidigt worden sei, das Recht auf einen Gegenschlag habe. "Wer sich, wie Bushido, auf diese Weise selbst faktisch ehrlos stellt, muss sich vom Angegriffenen Antworten gefallen lassen, die ein zivilisierter Mensch nicht erdulden müsste", schrieb er.

Bambi-Bushido

Bushido bringt sich immer wieder durch provozierende und als gewaltverherrlichend empfundene Äußerungen ins Gerede. Zuletzt sorgten Medienberichte über fragwürdige Geschäftsbeziehungen für Aufsehen. Schlagzeilen machte Bushido, als ihn der Burda-Verlag im Jahr 2011 mit dem Integrations-Bambi ehrte. Auf der Gala übte das Duo Rosenstolz vor versammelten Publikum deutliche Kritik an Bushido und der Zuerkennung des Preises.

Grünen-Parlamentsgeschäftsführer Volker Beck forderte den Burda-Verlag auf, dem Rapper den Bambi wieder wegzunehmen. "Wenn Burda den Integrations-Bambi nicht zurückzieht, ist dieser Preis nur noch für die Tonne gut", sagte Beck zu "Handelsblatt Online". Burda müsse sich "von den Mordaufrufen Bushidos distanzieren". (APA/red, derStandard.at, 14. 7. 2013)