Vatikanstadt - Papst Franziskus hat das vatikanische Strafrecht umfassend reformiert. Wie der Kirchenstaat am Donnerstag mitteilte, wird die lebenslange Haftstrafe in maximal 35 Jahre Freiheitsentzug umgewandelt. Kinderschänder in den Reihen des Vatikan sollen künftig mit bis zu zwölf Jahren Gefängnis bestraft werden. Damit zog das neue Kirchenoberhaupt die Konsequenz aus einer Reihe von Missbrauchsskandalen. Auch die Weitergabe vertraulicher Dokumente aus dem Vatikan wird künftig härter bestraft, wie aus einer Veröffentlichung des Kirchenstaats am Donnerstag hervorging.

Der neue Papst hatte von seinem Ende Februar zurückgetretenen Vorgänger Benedikt XVI. eine Reihe von Missbrauchsaffären übernommen, in die Geistliche verwickelt waren. Die Strafrechtsverschärfung gilt zwar nur im 0,44 Quadratkilometer großen Vatikan-Staat. Sie macht aber zugleich deutlich, dass Franziskus das Kirchenstrafrecht an internationale Normen anpassen will. Das Netzwerk des Missbrauchsopfer kritisierte die Änderungen als nicht ausreichend, da es nur auf den Vatikan-Staat beschränkt ist.

Gerichtspräsident Giuseppe Dalla Torre sagte, das Strafrecht des Kirchenstaates sei angesichts moderner Formen der Kriminalität überarbeitet worden. Es basierte auf den italienischen Strafbestimmungen aus dem frühen 20. Jahrhundert.

Franziskus kündigte darüber hinaus an, dass auch die UN-Konventionen gegen organisierte Kriminalität und Terrorismus in das vatikanische Strafrecht aufgenommen würden. Gegen die Vatikanbank laufen derzeit Ermittlungen der italienischen Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Geldwäsche. Zur Reform der Bank setzte der Papst im Juni eine Kommission ein. (APA/Reuters, 11.7.2013)