Luxemburg - Flüchtlinge, die in ihren Herkunftsländern aufgrund ihrer Homosexualität strafrechtlich verfolgt werden, können bald auf EU-weites Asyl hoffen. Für solch einen Schutz plädierte die Generalanwältin Eleanor Sharpston am Donnerstag vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg in ihren Schlussanträgen zu drei Fällen.

Das Gericht folgt zumeist den Anträgen seiner Generalanwälte. Die Entscheidung wird aber erst in einigen Monaten erwartet.

Tatsächliche Verfolgung muss gegeben sein

Sharpston zufolge ist die bloße Strafbarkeit von homosexuellen Praktiken im Herkunftsland noch kein Asylgrund. Die zuständigen nationalen Behörden hätten beim Asylantrag vielmehr zu prüfen, ob es wahrscheinlich sei, dass der jeweilige Asylwerber wegen seiner sexuellen Orientierung tatsächlich verfolgt wurde oder durch die Summe "unterschiedlicher Maßnahmen" in seinen Menschenrechten verletzt wurde.

Widerspruch zu niederländischer Ansicht

Die Generalanwältin hob im Zusammenhang mit solch einer Prüfung hervor, dass von Homosexuellen nicht verlangt werden könne, ihre sexuelle Ausrichtung in der Heimat geheim zu halten, um einer Verfolgung zu entgehen.

In den aktuellen Fällen von drei homosexuellen Asylwerbern aus Sierra Leone, Uganda und dem Senegal hatte das niederländische Ministerium für Einwanderung und Asyl die Auffassung vertreten, Ausländern sei es zuzumuten, sich "beim öffentlichen Ausleben ihrer Homosexualität" in den Herkunftsländern zurückzuhalten. (APA, 11.7.2013)