Berlin - Das sogenannte Ehegattensplitting bei der Einkommenssteuer gilt in Deutschland künftig auch für die eingetragene Lebenspartnerschaft von Schwulen und Lesben. Nach dem Bundestag gab der Bundesrat (Länderkammer) am Freitag grünes Licht für die vom Bundesverfassungsgericht angeordnete steuerliche Gleichstellung von Homosexuellen.

Mit dem Ehegattensplitting wird die Steuerbelastung verheirateter oder eingetragener Paare aufgeteilt: Für jene, die in eine PartnerInnenschaft weniger Einkommen einbringen, bedeutet das einen steuerlichen Mehraufwand. Hingegen wird der oder die BesserverdienerIn mit einem geringeren Steuersatz belastet. Vor allem in heterosexuellen Beziehungen, wo zu einem überwiegenden Teil Frauen geringere Einkommen haben, wird das Ehegattensplitting sehr kritisch gesehen: Seit Jahren wird diese Form der Besteuerung - im Vergleich zur Individualbesteuerung in Österreich - von Feministinnen kritisiert. 

Rückwirkende Änderung

Die Ausweitung dieser Regelung auf die rund 34.000 gleichgeschlechtlichen Partnerschaften kostet den Staat pro Jahr etwa 55 Millionen Euro. Hinzu kommen einmalig rund 150 Millionen Euro, weil das Verfassungsgericht eine rückwirkende Änderung der Steuergesetze zum 1. August 2001 verlangt hat - seit diesem Datum gibt es die eingetragene Lebenspartnerschaft. (APA, eks, dieStandard.at, 5.7.2013)