Wien -Die Arbeiterkammer beklagt angebliche Lücken im Lobbyisten-Register. Längst nicht alle Organisationen, die laut Gesetz verpflichtet wären, hätten sich eintragen lassen, kritisierte Bundesarbeitskammer-Direktor Werner Muhm am Dienstag im Ö1-"Morgenjournal". Befragte Organisationen sahen auf Anfrage der APA die Bedingungen für eine Eintragung nicht erfüllt. Das Justizministerium verwies auf die Zuständigkeit der Bezirksverwaltungsbehörden.

Rund 200 Organisationen hätten sich bisher registrieren lassen, darunter auch die Sozialpartnerinstitutionen. Dennoch fehlen laut Muhm viele. Vor zwei Jahren hatte die AK die Absicht, Kammern bzw. Sozialpartner sowie NGO ins Gesetz einzubeziehen, noch als "überschießend" bezeichnet. Nun verlangt sie von Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP), in dieser Sache tätig zu werden. Zwar gebe es im Gesetz die Klausel, dass eine Registrierung unterlassen werden kann, wenn keine Dienstnehmer als Interessenvertreter beschäftigt sind, Muhm vermutet aber, "dass viele diese Klausel zu weit auslegen".

Ministerium weist Kritik zurück

Man könne die Liste ja dem Magistrat Wien zur Verfügung stellen, verwies man im Justizministerium auf die Zuständigkeit der Bezirksverwaltungsbehörden. Es liege auch an den öffentlichen Stellen, sensibel zu sein und darauf zu achten, ob Firmen Meldebedarf hätten oder nicht. Zudem habe es intensive Informationsveranstaltungen zum Lobbyistenregister gegeben, eine eigens eingerichtete Kontaktstelle im Ressort könne zudem Unklarheiten beseitigen.

Auch in manchen der von der AK kritisierten Firmen sieht man keine Versäumnisse. So müsse die Hälfte der Arbeitszeit mit Lobbying verbracht werden, um sich registrieren zu lassen, argumentiert etwa Walter Marschitz, Bundesgeschäftsführer des Hilfswerks, die fehlende Meldung. Dies sei nicht der Fall. Ähnlich hätten wohl auch andere von Muhm aufgezählte Organisationen gehandelt, vermutet man im Hilfswerk. (APA, 2.7.2013)