Berlin - Drei Wochen nach dem Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts hat der Bundestag gleichgeschlechtliche LebenspartnerInnen im Steuerrecht gleichgestellt. Die Abgeordneten stimmten am Donnerstagabend mehrheitlich für einen Entwurf der Regierungskoalition, der eingetragene Lebenspartnerschaften steuerlich mit der Ehe gleichsetzt. Das bedeutet, dass künftig auch lesbische und schwule LebenspartnerInnen dem sogenannte Ehegattensplitting unterliegen. Die zweite Kammer des deutschen Parlaments, der Bundesrat, muss der Neuregelung noch zustimmen. Dies gilt jedoch als sicher.

RichterInnen des deutschen Verfassungsgerichts hatten Anfang Juni die bisherige Regelung, die lesbische und schwule Paare im Vergleich zu Ehepaaren steuerlich benachteiligt, für ungültig erklärt. Die nun verabschiedete Regelung sieht vor, dass gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften rückwirkend ab dem Jahr 2001 mit der Ehe gleichgesetzt werden. Vor allem die konservative CDU hatte sich im Gegensatz zu der mit ihr regierenden FDP und den Oppositionsparteien lange gegen eine steuerliche Gleichstellung gewehrt.

Der Lesben- und Schwulenverband Deutschland begrüßt die Diskriminierungsbeseitigung. Der Beschluss sei dennoch halbherzig, heißt es in der Aussendung. "Wieder einmal wird nur ein Stück Diskriminierung abgeschafft. Diese Stückchen-Politik ist peinlich", so Axel Hochrein, Sprecher des Verbands. Weiterbestehende Ungleichbehandlungen - wie etwa das Adoptionsverbot für Lesben und Schwule - seien gezielt ausgespart worden. Hochrein zeigt sich auch von der FDP enttäuscht, die ein weiteres Mal eine Vertröstungsstrategie eingeschlagen habe. (APA, red, dieStandard.at, 28.6.2013)