Wien - Der Auslandsdienst mit Gedenk-, Sozial- und Friedensdienst soll auf eine eigene gesetzliche Basis gestellt werden und auch eine finanzielle Unterstützung für Frauen ermöglichen. Das haben die Grünen für die Zustimmung zu Zwei-Drittel-Materien in der Zivildienstgesetzesnovelle gefordert und das soll im nächsten Jahr auch umgesetzt werden, so Grünen-Zivildienstsprecherin Tanja Windbüchler-Souschill. Sie kündigte einen gemeinsamen Entschließungsantrag von SPÖ, ÖVP und ihrer Partei im Juli-Plenum an. Die Zivildienstnovelle passiert morgen, Donnerstag, den Innenausschuss.

Das vorliegende Paket der Regierungsparteien mit den Neuerungen beim Zivildienst hält Windbüchler-Souschill für in Ordnung. Für die darin vorgesehene Anrechnung des Freiwilligen Sozialjahres und des Umweltjahres als Zivildienst ist im Nationalrat eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig und diese stellen die Grünen her, kündigte die Abgeordnete an.

Bedeutung der Dienstleistung im Ausland

Durchgesetzt habe man, dass nun der Auslandsdienst unter Einbeziehung der betroffenen Trägerorganisationen auf eigene gesetzliche Beine gestellt werde. Auch Frauen wird dadurch der Auslandsdienst finanziert, zeigte sich Windbüchler-Souschill erfreut. Derzeit werden alle Auslandsdienste in der Höhe von rund 740.000 Euro pro Jahr finanziert, wobei das Geld nur den zivildienstpflichtigen Männern zugutekommt. Pro Person sind es maximal 9.000 Euro.

Einem gemeinsamen Entschließungsantrag der drei Parteien zufolge wird die nächste Regierung aufgefordert, bist Mitte 2014 einen Entwurf vorzulegen. Das Gesetz könnte per 1. Jänner 2015 in Kraft treten. Der Entschließungsantrag wird im Juli-Plenum eingebracht, so die Grünen-Mandatarin.

Im Antrag wird auf die "hohe außenpolitische Bedeutung der Dienstleistung im Ausland" hingewiesen. Dieser werde Rechnung getragen, durch die Schaffung neuer rechtlicher und organisatorischer Grundlagen außerhalb des Zivildienstgesetzes und dadurch, dass der Auslandsdienst für Frauen und Männer gleich zugänglich gestaltet wird. (APA, 26.6.2013)