Wien - So richtig glücklich scheint keine der Parteien mit dem geplanten Demokratiepaket zu sein. Dass sich Bundespräsident Heinz Fischer über die fehlende Begutachtung mokiert hatte, irritiert allerdings niemanden, immerhin wurde dieses Gesetzesvorhaben weitgehend im Parlament erarbeitet und soll dort auch umgesetzt werden. Vor der nächsten Verhandlungsrunde zwischen den Regierungsparteien und den Grünen ist nach wie vor die zentrale Frage: Ab welcher Hürde soll ein Volksbegehren verpflichtend zu einer Volksbefragung führen, welche Themen müssen davon ausgeklammert werden und wer trifft die Entscheidung darüber?

Dass ein Volksbegehren verpflichtend zu einer Volksabstimmung finden könnte, ist mittlerweile vom Tisch. Diskutiert wird eine Hürde zwischen vier Prozent, wie sich das die Opposition vorstellen kann, und zehn Prozent, was zuletzt die ÖVP vorgeschlagen hatte. Die SPÖ hat sich noch nicht festgelegt, betont aber ihre Gesprächsbereitschaft. Offen ist auch die Liste mit den Ausnahmen. Klar ist lediglich, dass der Inhalt nicht gegen die Verfassung verstoßen darf. Es wird allerdings immer wahrscheinlicher, dass sich ein Beschluss noch vor der Nationalratswahl nicht mehr ausgeht. (red, DER STANDARD, 25.6.2013)